Zulassung und Registrierung von Betrieben mit Tierischen Nebenprodukten

Aufgrund der Bestimmungen der VO (EU)1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte, der VO (EU)142/2011 und den nationalen Bestimmungen des Rechts über Tierische Nebenprodukte (TierNebG und TierNebV) sind bestimmte Betriebe, in denen tierische Nebenprodukte anfallen, die sie sammeln, transportieren, handhaben, ver- und bearbeiten, umwandeln, inverkehrbringen und entsorgen, je nach Tätigkeit registrierungs- oder zulassungspflichtig.

Die Zuständigkeit für Zulassungen liegen in Nordhein-Westfalen bei der für den Betrieb zuständigen Veterinärbehörde oder dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz - LANUV NRW und kann im Einzelfall bei beiden Behörden erfragt werden.

Die zuständige übergeordnete Landesbehörde ist das LANUV NRW. Untersuchungseinrichtung für amtliche Proben aus dem Kreis Wesel ist das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper in Krefeld (CVUA RRW).