Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Anmeldungen, Bezirke

Schlachttiere, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, müssen vor und nach der Schlachtung durch die örtlich zuständigen amtlichen Tierärztinnen oder Tierärzte bzw. amtlichen Fachassistentinnen oder Fachassistenten untersucht werden. 

Außerhalb von gewerblichen Schlachtbetrieben dürfen im Einzelfall Hausschlachtungen im Herkunftsbetrieb durchgeführt werden. Das so gewonnene Fleisch darf jedoch nur im eigenen Haushalt verbraucht werden. Eine Abgabe an Dritte, auch unentgeltlich, ist ausgeschlossen. Auch in diesen Fällen ist eine Fleischuntersuchung notwendig.

Der Kreis Wesel ist in Bezirke eingeteilt, für die jeweils ein zuständiger amtlicher Tierarzt und ein Stellvertreter benannt sind. Das betrifft Schlachtungen von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, ggf. auch Pferde in Schlachtbetrieben im Kreis Wesel und Hausschlachtungen im Kreisgebiet.

Beabsichtigte Schlachtungen müssen von Schlachtbetrieben, im Fall von Hausschlachtungen von den Tierbesitzern im Herkunftsbetrieb, rechtzeitig und spätestens am letzten Werktag vor der Schlachtung telefonisch bei den zuständigen amtlichen Tierärzten angemeldet werden.

Die Untersuchung von Schlachtgeflügel im Herkunftsbestand erfolgt durch hauptamtliche Tierärztinnen und Tierärzte des Fachdienstes Veterinär- und Lebensmittelüberwachung innerhalb von drei Tagen vor der Schlachtung. Die Anmeldung muss spätestens drei Werktage vor dem geplanten Termin erfolgen. Die Schlachtung in einem anderen EU- Mitgliedstaat erfordert eine TRACES- Bescheinigung. Alle erforderlichen Unterlagen sind mit der Anmeldung zur Schlachtung elektronisch zu übersenden.    

Die zuständige übergeordnete Landesbehörde ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW). Untersuchungseinrichtung für amtliche Proben aus dem Kreis Wesel ist das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper in Krfefeld (CVUA RRW).