Migration

Termin Service

Mit Ausnahme der Erteilung von Visa ist die Ausländerbehörde für die Erteilung bzw. Verlängerung der nachstehend aufgeführten Titel bzw. sonstigen Bescheinigungen zuständig:

  • Visum (Unterscheidung zwischen Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte bis zu drei Monaten als Besuchs-/Geschäftsvisum und dem nationalen Visum zur Einreise für längerfristige Aufenthalte)
  • Aufenthaltserlaubnis (befristeter Aufenthaltstitel)
  • Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (unbefristete Aufenthaltstitel, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen und zeitlich und räumlich unbeschränkt sind)
  • Fiktionsbescheinigung gem. § 81 Aufenthaltsgesetz
  • Blaue Karte EU für Hochqualifizierte
  • ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
  • Mobiler-ICT-Karte
  • Aufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von Unionsbürgern
  • Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht von Unionsbürgern
  • Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
  • Aufenthaltsgestattung für die Durchführung eines Asylverfahrens
  • Aussetzung der Abschiebung (Duldung)