Migration
Mit Ausnahme der Erteilung von Visa ist die Ausländerbehörde für die Erteilung bzw. Verlängerung der nachstehend aufgeführten Titel bzw. sonstigen Bescheinigungen zuständig:
- Visum (Unterscheidung zwischen Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte bis zu drei Monaten als Besuchs-/Geschäftsvisum und dem nationalen Visum zur Einreise für längerfristige Aufenthalte)
- Aufenthaltserlaubnis (befristeter Aufenthaltstitel)
- Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (unbefristete Aufenthaltstitel, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen und zeitlich und räumlich unbeschränkt sind)
- Fiktionsbescheinigung gem. § 81 Aufenthaltsgesetz
- Blaue Karte EU für Hochqualifizierte
- ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
- Mobiler-ICT-Karte
- Aufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von Unionsbürgern
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht von Unionsbürgern
- Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
- Aufenthaltsgestattung für die Durchführung eines Asylverfahrens
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
Benötigte Unterlagen
- unterschiedlich
Gebührenrahmen
unterschiedlich
Weiterführende Informationen
Personen, die in Dinslaken, Moers oder Wesel wohnen, müssen sich an die dortigen städtischen Ausländerbehörden wenden.
Kontaktinformationen
Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Ansprechpersonen des Kompetenzteams der Kreisausländerbehörde.