Migration
Mit Ausnahme der Erteilung von Visa ist die Ausländerbehörde für die Erteilung bzw. Verlängerung der nachstehend aufgeführten Titel bzw. sonstigen Bescheinigungen zuständig:
- Visum (Unterscheidung zwischen Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte bis zu drei Monaten als Besuchs-/Geschäftsvisum und dem nationalen Visum zur Einreise für längerfristige Aufenthalte)
- Aufenthaltserlaubnis (befristeter Aufenthaltstitel)
- Niederlassungserlaubnis und Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG (unbefristete Aufenthaltstitel, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen und zeitlich und räumlich unbeschränkt sind)
- Fiktionsbescheinigung gem. § 81 Aufenthaltsgesetz
- Blaue Karte EU für Hochqualifizierte
- ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer
- Mobiler-ICT-Karte
- Aufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von Unionsbürgern
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht von Unionsbürgern
- Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern
- Aufenthaltsgestattung für die Durchführung eines Asylverfahrens
- Aussetzung der Abschiebung (Duldung)