Gemeinschaftslizenz oder Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr

Zu den FAQs

Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen. Dieser Güterkraftverkehr ist erlaubnispflichtig, wenn das zulässige Gesamtgewicht des benutzten Transportmittels einschließlich Anhänger mehr als 3,5 Tonnen beträgt. Unterschieden wird hinsichtlich der Nutzung zwischen der Güterkraftverkehrserlaubnis, die nur für den innerstaatlichen Verkehr, und der Gemeinschaftslizenz, die sowohl für den innerstaatlichen als auch für den EG-weiten Güterkraftverkehr berechtigt, wobei in unserer Region die Beantragung der Gemeinschaftslizenz zu empfehlen ist. Die Erteilungsvoraussetzungen und -gebühren für beide Genehmigungen sind im übrigen gleich.

FAQ