Fahrzeug - Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
Wenn Sie die Zulassung Ihres Fahrzeuges beenden möchten, dann erfolgt dies durch die Außerbetriebsetzung. Sie können Ihr Fahrzeug durch einen Besuch in unseren Zulassungsstellen in Wesel und Moers außer Betrieb setzen ("abmelden") oder diese selbst über unseren Onlineservice und ganz ohne Besuch in unseren Zulassungsstellen vornehmen. Wir informieren Ihren Haftpflichtversicherer und die Zollverwaltung automatisch über die erfolgte Außerbetriebsetzung. Sie müssen sich also nicht darum kümmern.
Die Außerbetriebsetzung können Sie nur bei der aktuell für das Fahrzeug zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Wenn Ihr Fahrzeug also ein WES, MO oder DIN-Kennzeichen hat oder Sie beim Umzug in den Kreis Wesel Ihr auswärtiges Kennzeichen mitgenommen haben, können Sie den Antrag über unsere Onlinedienste stellen.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich. Zur Vermeidung von Wartezeiten empfehlen wir Ihnen aber eine Terminbuchung.
Gebührenrahmen
Eine genaue Gebührenangabe ergibt sich nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen.
Weitere Informationen können aus der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" im Link-Bereich entnommen werden.
Voraussetzungen
Für eine persönliche Außerbetriebsetzung in unseren Zulassungsstellen benötigen Sie:
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschild(er) - Bitte die Kennzeichen keinesfalls vorab selbst entwerten
Eine Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II / des Fahrzeugbriefes ist zur Außerbetriebsetzung nicht erforderlich. Bitte beachten Sie aber, dass diese zur erneuten Zulassung unbedingt vorgelegt werden muss.
Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung(en) und die Kennzeichenschilder müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.
Für eine Online-Außerbetriebsetzung über unser Portal benötigen Sie:
- Sicherheitscode Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscodes Kennzeichen
- Nach dem Bezahlvorgang müssen Sie einen Bescheid abrufen
Weiterführende Informationen
Die Außerbetriebsetzung kann ohne Vollmacht von jedem beantragt werden, der die notwendigen Unterlagen vorlegt. Bitte informieren Sie sich bei fehlenden Unterlagen vorab telefonisch.
Eine Außerbetriebsetzung kann auch in den Bürgerbüros der Städte/Gemeinden Dinslaken, Hamminkeln, Xanten und Sonsbeck beantragt werden, wenn der/die Halter/in dort wohnt.
Das zum Fahrzeug gehörende Kennzeichen wird automatisch 10 Tage nach der Außerbetriebsetzung wieder frei und steht zur erneuten Reservierung in unserer Wunschkennzeichen-Datenbank zur Verfügung.
Wenn Sie das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung nicht als Verbleibskennzeichen reservieren und dann später doch die Wiederzulassung des Fahrzeuges auf Ihren Namen durchgeführt werden soll, können hierdurch zusätzliche Kosten anfallen.
Fahrzeuge mit auswärtigen Kennzeichen können im Kreis Wesel außer Betrieb gesetzt werden. Hierzu müssen ebenfalls alle Unterlagen vorliegen. Eine Reservierung des auswärtigen Kennzeichens ist nicht möglich.
Nach der Außerbetriebsetzung können Sie direkt von der Zulassungsstelle zum geplanten Abstellort des Fahrzeuges fahren. Soweit Sie innerhalb der theoretischen Gültigkeit des Versicherungsvertrages (bis 24:00 Uhr am Tag der Außerbetriebsetzung) noch weitere Fahrten planen, sind diese mit Ihrem Haftplichtversicherer abzuklären.
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