Fahrerbescheinigung

Unternehmen, die Fahrer/innen aus Nichtmitgliedstaaten der EU beschäftigen, wenn diese einen grenzüberschreitenden Transport durchführen, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Zuständig ist dafür die Behörde, die dem Unternehmen die EG-Lizenz ausgestellt hat.

Benötigte Unterlagen

    • Angabe von Name und Anschrift des antragstellenden Unternehmens sowie Telefon- und Faxnummer, soweit vorhanden Email-Anschrift
    • Angabe der zuständigen Erteilungsbehörde, der Lizenznummer, des Erteilungsdatums, des Gültigkeitszeitraumes sowie die Anzahl der ausgegebenen beglaubigten Abschriften der Lizenz im Sinne der EG-Verordnung Nr. 881/92
    • Personalien (Name, Vorname, Geburtstag und Geburtsort)
    • Staatsangehörigkeit
    • Angaben über die Art, Nummer, Ausstellungsdatum und Ausstellungsort des Ausweises und des Führerscheins
    • Nummer des Sozialversicherungsausweises
    • Arbeitsgenehmigung
    • Aufenthaltserlaubnis
    • Arbeitsvertrag

    Alle oben genannten erforderlichen Dokumente oder Identitätsnachweise müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und stets im Original oder als formal beglaubigte Kopie vorgelegt werden.

Gebühren

120,00 € Für die Ausstellung

Zahlungsarten
  • Grundsätzlich nur Kartenzahlung möglich.

Weiterführende Informationen

  • Die Gültigkeit beträgt maximal fünf Jahre
  • Die Fahrerbescheinigung gilt nur, solange die Bedingungen, unter denen sie ausgestellt wurde, erfüllt sind.