Fahrerbescheinigung
Unternehmen, die Fahrer/innen aus Nichtmitgliedstaaten der EU beschäftigen, wenn diese einen grenzüberschreitenden Transport durchführen, benötigen eine Fahrerbescheinigung. Zuständig ist dafür die Behörde, die dem Unternehmen die EG-Lizenz ausgestellt hat.
Benötigte Unterlagen
- Angabe von Name und Anschrift des antragstellenden Unternehmens sowie Telefon- und Faxnummer, soweit vorhanden Email-Anschrift
- Angabe der zuständigen Erteilungsbehörde, der Lizenznummer, des Erteilungsdatums, des Gültigkeitszeitraumes sowie die Anzahl der ausgegebenen beglaubigten Abschriften der Lizenz im Sinne der EG-Verordnung Nr. 881/92
- Personalien (Name, Vorname, Geburtstag und Geburtsort)
- Staatsangehörigkeit
- Angaben über die Art, Nummer, Ausstellungsdatum und Ausstellungsort des Ausweises und des Führerscheins
- Nummer des Sozialversicherungsausweises
- Arbeitsgenehmigung
- Aufenthaltserlaubnis
- Arbeitsvertrag
Alle oben genannten erforderlichen Dokumente oder Identitätsnachweise müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und stets im Original oder als formal beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
120,00 € Für die Ausstellung
Weiterführende Informationen
- Die Gültigkeit beträgt maximal fünf Jahre
- Die Fahrerbescheinigung gilt nur, solange die Bedingungen, unter denen sie ausgestellt wurde, erfüllt sind.
Kontakt
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