Besuchsaufenthalte - Verpflichtungserklärung

Bekommen Sie geschäftlichen oder privaten Besuch aus dem Ausland, dann wird für die Bearbeitung des Einreisevisums eine Verpflichtungserklärung benötigt. Bei Besuchsaufenthalten oder Geschäftsreisen bis zu drei Monaten entscheiden die deutschen Auslandsvertretungen (Botschaften und Generalkonsulate) in eigener Zuständigkeit über die Erteilung eines Visums.

Ausländerinnen und Ausländer, die nach Deutschland einreisen möchten, müssen unter anderem nachweisen, dass sie in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes für die Dauer des beabsichtigten Aufenthaltes sicherzustellen. Dieser Nachweis kann auch durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erbracht werden.

Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich die Verpflichtungsgeberin oder der Verpflichtungsgeber (Gastgeberin oder Gastgeber) für alle Kosten aufzukommen, die während des Aufenthaltes des Gastes in Deutschland anfallen können. Hierzu wird in der Regel die Leistungsfähigkeit / Bonität der Gastgeberin oder des Gastgebers durch die Ausländerbehörde geprüft.

Die vorstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Besuchsaufenthalte. Sofern Sie eine Verpflichtungserklärung für einen auf Dauer gerichteten Aufenthalt abgeben wollen, ist eine umfassendere Prüfung Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlich. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte im Vorfeld mit dem Kompetenzteam der Kreisausländerbehörde zur Absprache eines Termins in Verbindung.

Die Ausländerbehörde des Kreises Wesel ist für nachfolgende Kommunen zuständig:

  • Alpen
  • Hamminkeln
  • Hünxe
  • Kamp-Lintfort
  • Neukirchen-Vluyn
  • Rheinberg
  • Schermbeck
  • Sonsbeck
  • Voerde
  • Xanten.

Die Städte Dinslaken, Moers und Wesel haben eine eigene Ausländerbehörde!