Bescheinigungen aus dem Liegenschaftskataster

Wenn Sie eine amtliche Bescheinigung aus dem Liegenschaftskataster benötigen, wird Ihnen diese gerne auf Ihren schriftlichen Antrag hin ausgestellt:

Identitätsbescheinigung

Über längere Zeiträume können sich Flurstücksbezeichnungen durch wiederholte Fortführungen im Liegenschaftskataster ändern. Diese Fortschreibungen werden zwar durch das Mitteilungsverfahren zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuch im Grundbuch nachvollzogen, aber nicht bei den Angaben in der Abteilung II des Grundbuches. Dadurch ist bei älteren Grundbucheintragungen in Abteilung II oftmals nicht mehr nachvollziehbar, auf welches Flurstück sich ein Recht oder eine Belastung bezieht. Aber auch alte Verträge oder Vereinbarungen beinhalten oftmals alte Flurstückbezeichnungen. Das Vermessungs- und Katasteramt kann die Historie jedes Flurstücks lückenlos zurückverfolgen und daher über eine Identitätsbescheinigung nachweisen, welche historischen Flurstücke heutigen Flurstücken entsprechen.

Entfernungsbescheinigung

Mit einer Entfernungsbescheinigung bestätigen wir Ihnen die Entfernung zwischen Anfangs- und Endpunkt einer bestimmten Wegstrecke oder zwischen zwei Ortsmittelpunkten (zum Beispiel für Reisekosten, Schülerfahrtkosten), sofern der Streckenanfangs- oder Endpunkt innerhalb des Kreisgebietes Wesel liegen.

Gebühren

  • Die Gebühr richtet sich nach der tatsächlich benötigten Arbeitszeit.

  • 25,00 € Entfernungsbescheinigung (je angefangener Arbeitsviertelstunde)

  • 25,00 € Identitätsbescheinigung (je angefangener Arbeitsviertelstunde)

Kontakt

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Florian Fenger
Katasterauskunft, Katasterauszüge, Katasterzahlenwerk, Geobasisdaten
Telefonnummer 0281 207-3401
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