Bescheinigung zur unentgeltlichen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) - Beiblatt mit Wertmarke

Sind in Ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen

  • G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr)
  • aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)
  • H (Hilflos)
  • BL (Blind)
  • GL (Gehörlos)

eingetragen, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr. Hierüber erhalten Sie ein Beiblatt mit Wertmarke, das nur zusammen mit dem Ausweis gültig ist.

Nahverkehrszüge dürfen Sie bundesweit ohne streckenmäßige Beschränkung benutzen.

Das Beiblatt wird auf Antrag ausgestellt. Das Antragsformular erhalten Sie zusammen mit dem Feststellungsbescheid, mit dem erstmalig eines der oben aufgeführten Merkzeichen festgestellt wird.