Beratung von Lebensmittelunternehmen

Personen, die einen Lebensmittelbetrieb eröffnen wollen oder in einem bereits laufenden Lebensmittelbetrieb Veränderungen vornehmen wollen, haben Fragen zu einzuhaltenden Vorschriften, z.B. zu baulichen Voraussetzungen, lebensmittel-hygienerechtlichen Anforderungen usw.

Diese Fragen werden durch das Fachpersonal des FD 39 (amtliche Tierärzte, Lebensmittelchemiker oder Lebensmittelkontrolleur) telefonisch oder in Besprechungen im Fachdienst oder vor Ort im Betrieb geklärt.