Beratung von Lebensmittelunternehmen
Personen, die einen Lebensmittelbetrieb eröffnen wollen oder in einem bereits laufenden Lebensmittelbetrieb Veränderungen vornehmen wollen, haben Fragen zu einzuhaltenden Vorschriften, z.B. zu baulichen Voraussetzungen, lebensmittel-hygienerechtlichen Anforderungen usw.
Diese Fragen werden durch das Fachpersonal des FD 39 (amtliche Tierärzte, Lebensmittelchemiker oder Lebensmittelkontrolleur) telefonisch oder in Besprechungen im Fachdienst oder vor Ort im Betrieb geklärt.
Benötigte Unterlagen
- ggf. Betriebskonzepte, Planunterlagen etc.
Gebührenrahmen
Beratungen für Verbraucher und Gewerbetreibende sind kostenfrei.
Weiterführende Informationen
- Gewerbean- und -ummeldungen sind bei den zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden vorzunehmen
- Baugenehmigungen sind bei den zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörden abzustimmen und dort zu beantragen
- Gaststättenerlaubnisse sind bei den zuständigen örtlichen Ordnungsbehörden zu beantragen
- die Lebensmittelüberwachung wird in den genannten Genehmigungsverfahren beteiligt
Grundsätzlich ist eine direkte Kontaktaufnahme mit dem jeweils örtlich oder fachlich zuständigen Sachverständigen (Tierarzt/Tierärztin bzw. Lebensmittelchemiker) oder dem örtlich zuständigen Lebensmittelkontrolleur zweckmäßig.
Wegen häufiger Außendienstabwesenheit kann der Kontakt über die Verwaltungsmitarbeiter der Lebensmittelüberwachung hergestellt werden, welche jeweils über Abwesenheiten, Vertretungen, Erreichbarkeit etc. informiert sind.
Kontakt
Monika GrömpingE-Mail VET.LM@kreis-wesel.de
E-Mail VET.LM@kreis-wesel.de