Befreiungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
Wollen Sie in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet zum Beispiel etwas verändern, eine Veranstaltung durchführen oder Flächen in Anspruch nehmen?
Dann müssen Sie dies mit der Unteren Naturschutzbehörde abstimmen und gegebenenfalls einen Antrag stellen, wenn Ihr Vorhaben gegen die geltenden Gebote und Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verstoßen würde. Dies gilt unabhängig von der Erlaubnis des Grundstückseigentümers.
Gebührenrahmen
30,00 € zu 5.000,00 €
Voraussetzungen
Formloser Antrag mit der Angabe von Gemarkung, Flur, Flurstück sowie Beschreibung und Begründung des Vorhabens und Einreichung von einem Lageplan und Fotos.
Hinweise
Der Naturschutzbeirat muss im Entscheidungsprozess involviert werden und kann einer beabsichtigten Befreiung widersprechen.
Rechtsgrundlagen
Kontakt
Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, SonsbeckE-Mail E-Mail senden Dinslaken, Schermbeck, Voerde
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