Befreiungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz

Wollen Sie in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet zum Beispiel etwas verändern, eine Veranstaltung durchführen oder Flächen in Anspruch nehmen?

Dann müssen Sie dies mit der Unteren Naturschutzbehörde abstimmen und gegebenenfalls einen Antrag stellen, wenn Ihr Vorhaben gegen die geltenden Gebote und Verbote des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verstoßen würde. Dies gilt unabhängig von der Erlaubnis des Grundstückseigentümers.

Gebührenrahmen

30,00 € zu 5.000,00 €

Voraussetzungen

Formloser Antrag mit der Angabe von Gemarkung, Flur, Flurstück sowie Beschreibung und Begründung des Vorhabens und Einreichung von einem Lageplan und Fotos.

Hinweise

Der Naturschutzbeirat muss im Entscheidungsprozess involviert werden und kann einer beabsichtigten Befreiung widersprechen.

Kontakt

Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Sonsbeck
Telefonnummer 0281 207-2539
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Dinslaken, Schermbeck, Voerde
Telefonnummer 0281 207-2544
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Voerde, Hamminkeln
Telefonnummer 0281 207-3542
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Alpen, Rheinberg, Xanten
Telefonnummer 0281 207-3544
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Hünxe, Wesel
Telefonnummer 0281 207-2542
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