Befreiung von der Helmpflicht oder Anschnallpflicht
Aus gesundheitlichen Gründen ist eine Befreiung von der allgemein geltenden Anschnallpflicht oder Helmpflicht beim Führen von Motorrädern möglich.
Der Kreis Wesel ist nur für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Sonsbeck und Schermbeck zuständig. Haben Sie Ihren Wohnsitz in einer anderen kreisangehörigen Kommune, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadtverwaltung.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültige Ausweisdokumente des Antragstellers und des Bevollmächtigten
- Ärztliches Attest
- Formloser Antrag
Gebührenrahmen
30,00 € für eine einjährige Befreiung
90,00 € für Befreiung bis zu drei Jahren
120,00 € für eine unbefristete Befreiung
Weiterführende Informationen
In dem ärztlichen Attest ist ausdrücklich zu bestätigen, dass das Anlegen eines Gurtes oder das Tragen eines Helmes aufgrund des ärztlichen Befundes nicht möglich ist und die Antragstellerin oder der Antragsteller von der Helmpflicht bzw. Gurtpflicht befreit werden muss.
Außerdem müssen Angaben zur erforderlichen Dauer der Befreiung gemacht werden (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose). Erwachsene, die kleiner als 1,50 Meter sind, können ebenfalls von der Gurtpflicht befreit werden.
Um vorherige Terminvereinbarung wird in Ihrem Interesse gebeten.
Kontakt
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