Befreiung von der Helmpflicht oder Anschnallpflicht
Aus gesundheitlichen Gründen ist eine Befreiung von der allgemein geltenden Anschnallpflicht oder Helmpflicht beim Führen von Motorrädern möglich.
Der Kreis Wesel ist nur für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Sonsbeck und Schermbeck zuständig. Haben Sie Ihren Wohnsitz in einer anderen kreisangehörigen Kommune, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadtverwaltung.
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