Baumfällung

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, ist in vielen Fällen eine Genehmigung erforderlich.

Für das Fällen von Bäumen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereichs der Bebauungspläne (Innenbereich) ist - falls die Stadt/Gemeinde über eine Baumschutzsatzung verfügt - eine Genehmigung durch die zuständige Stadt/Gemeinde erforderlich. Auskünfte hierzu erhalten Sie dort in der Regel beim Grünflächenamt.

Baumfällungen im Innenbereich, für die keine Baumschutzsatzung aufgestellt worden ist, sind dann bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen, wenn die betreffenden Bäume das Ortsbild prägen. Das Fällen von Bäumen im Außenbereich ist immer bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.

Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an die angegebenen Kontaktpersonen.

Gebührenrahmen

30,00 € zu 5.000,00 €

Kontaktinformationen

Person Zuständigkeit
Joachim Wittebrock Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn, Sonsbeck
Miriam Poßer Dinslaken, Schermbeck, Voerde
Christine Epping Voerde, Hamminkeln
Melanie Symannek Alpen, Rheinberg, Xanten
Stefanie Hoffmann Hünxe, Wesel