BAföG - Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz
Ziel des BAföG
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln der Auszubildenden, ihrer Eltern oder etwaigen Ehegatten scheitern. Ziel des BAföG ist es daher, allen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Benötigte Formulare
Kontaktinformationen
Person | Zuständigkeit (Nachname) |
---|---|
Annette Nötzel | A-G, L |
Peter Hufe | H, I-K, M-N, X |
Jan Herpers | O-W, Y, Z |
FAQ
Wer erhält Leistungen?
Der Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG hängt von zwei Faktoren ab:
Ist meine Ausbildung förderungsfähig?
Sind meine persönlichen Voraussetzungen erfüllt?
Gefördert werden können Ausbildungen an allgemein- und berufsbildenden Schulen sowohl an öffentlichen als auch an gleichwertigen privaten Ausbildungsstätten.
Hierzu zählen z.B.:
Berufsfachschulen,
Fachschulen,
Fachoberschulen,
sowie Abendrealschulen ab dem 3. Semester, Abendgymnasien ab dem 4. Semester und Kollegausbildungen ab 1. Semester.
In Einzelfällen besteht auch die Möglichkeit, für allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10 Leistungen zu erhalten.
Leistungen der Schülerförderung werden immer zu 100 % als Zuschuss gewährt, d.h. es besteht keine Rückzahlungsverpflichtung.
Wo und wie stelle ich einen Antrag?
Die Zuständigkeit liegt in der Regel beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern, in Ausnahmefällen am Wohnort des Schülers oder der Schülerin.
Für Studenten sind die jeweiligen Studierendenwerke am Studienort zuständig.
Die erforderlichen Antragsformulare erhalten Sie unter:
https://www.bafög.de/de/alle-antragsformulare-432.php
Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag digital zu stellen:
https://www.onlinezugangsgesetz.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/OZG/DE…
Hier geht es zum digitalen BAföG-Antrag:
https://bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG
Wann sollte ich den Antrag stellen?
Sobald die Aufnahmebestätigung der Schule vorliegt, kann der BAföG-Antrag gestellt werden. Die Bewilligung umfasst ein Schuljahr. Anträge für Folgeschuljahre können bereits frühzeitig (2 bis 4 Monate) vor Ablauf des alten Bewilligungszeitraumes gestellt werden.
Ausbildungsförderung wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung geleistet.
Wo erhalte ich weitergehende Beratung und Infos?
Die genannten Kontaktpersonen können Sie am besten während folgender Zeiten telefonisch erreichen:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag geschlossen
Bei Bedarf können Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache mit der zuständigen Kontaktperson vereinbaren.