Auskunft aus dem Altlastenkataster
Im Rahmen von Immobilien- oder Grundstücksverkäufen werden von den finanzierenden Banken in der Regel Informationen abgefragt, die den Wert eines Grundstückes beeinflussen können. Dazu gehört auch die Frage ob ein Grundstück auf Grund vergangener Nutzungen im Altlastenkataster erfasst ist. Eigentümer/innen eines Grundstückes können die Anfrage direkt an die u. g. Mitarbeiter/innen der Kreisverwaltung Wesel richten.
Mit der Wertermittlung oder dem Verkauf beauftragte Makler/Sachverständige reichen bitte eine Auftragsbestätigung oder Vollmacht mit ein. Die Anfrage kann formlos schriftlich oder per mail erfolgen.
Gebührenrahmen
35,00 € mindestens (abhängig vom Zeitaufwand)
Kontaktinformationen
Person | Zuständigkeit |
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Regine Vanck-Stosiek | Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort, Voerde |
Peter Latta | Hamminkeln, Sonsbeck, Alpen, Xanten |
Markus Fischer | Moers, Rheinberg |
Ulrich Bruckhaus | Schermbeck, Dinslaken, Hünxe, Wesel |