Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster

Auszüge aus der Liegenschaftskarte

Diese Karte bildet den amtlichen Nachweis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung. Die Liegenschaftskarte bildet das gewünschte Flurstück, die Nachbarflurstücke und Gebäude, soweit eingemessen, nach ihrer Lage und mit ihren charakteristischen topografischen Merkmalen ab. Sie wird durch ständige Aktualisierungen stets auf dem Laufenden gehalten.

Die Liegenschaftskarte liegt für das gesamte Kreisgebiet in analoger und digitaler Form vor.

Die analoge Flurkarte kann in den Maßstäben 1:500, 1:1000 oder 1:2000 farbig oder in schwarz/weiß  ausgegeben werden.

Sie können die Auszüge aus der Liegenschaftskarte für alle Flurstücke des Kreisgebietes beziehen.

Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch

Ein Auszug aus dem Flurstücks- und Eigentümernachweis des Liegenschaftskatasters enthält alle beschreibenden Elemente des betreffenden Flurstücks.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag
    Der Antrag ist schriftlich (auch per Fax oder per E-Mail) oder persönlich zu stellen. Das berechtigte Interesse muss, wenn Eigentümerangaben verlangt werden, im Antrag dargelegt werden. In der Regel können die Auszüge bei einem persönlichen Erscheinen gleich mitgenommen werden.

Gebührenrahmen

  • 30,00 € je analoge Flurkarte, bis einschließlich DIN A3

  • 60,00 € je analoge Flurkarte, ab DIN A2

  • 10,00 € Mehrausfertigungen, ab DIN A4

  • 25,00 € digitale Daten (.dxf, .dwg, .shp, NAS), je angefangene Arbeitsviertelstunde

  • 30,00 € je Flurstücks- und Eigentumsnachweis

  • 30,00 € je Gründstücksnachweis

  • 30,00 € je Bestandsnachweis

  • 10,00 € Mehrausfertigungen je Buchnachweis

  • 25,00 € Auswertungen des Eigentumsnachweises in digitaler Form je angefangene Arbeitsviertelstunde

Weiterführende Informationen

    • Die Daten der Liegenschaftskarte enthalten keine beschreibenden Inhalte, keine Flächenangaben und sind auch nicht für die Entnahme von Grenzlängen oder weiteren Maßen in cm-Genauigkeit geeignet. Auch Eigentumsverhältnisse können diesen Auszügen nicht entnommen werden.
    • Das Standarddatenformat für die digitale Liegenschaftskarte ist NAS (Normbasierte Austausch Schnittstelle). Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Daten in den Formaten im DXF Format (Vektordaten ohne Objektstruktur), Daten im DWG Format (Vektordaten ohne Objektstruktur), Daten im Shape Format (Vektordaten mit oder ohne Attribute) abzugeben.
    • Im Liegenschaftsbuchnachweis enthaltene Elemente: Eigentümerangaben, Wohnungsgrundbuch und Miteigentumsanteile sowie Erbbaurechte in Übereinstimmung mit dem Grundbuch. Neben den katastertechnischen Bezeichnungen wie Gemarkung, Flur und Flurstücknummer sind auch die Lagebezeichnungen wie Straße und Hausnummern, die Flächenangabe einschließlich der Nutzungsarten und die Bodenschätzungsmerkmale in Übereinstimmung mit den Nachweisen der Finanzämter, enthalten.
    • Da das Liegenschaftsbuch die Daten der Eigentümerinnen bzw. der Eigentümer beinhaltet, kann aufgrund der rechtlichen Bestimmungen ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch nur dann erstellt werden, wenn die Antragsteller Eigentümer oder Erbbauberechtigte sind bzw. von diesen eine Vollmacht vorlegen können. Ansonsten muss das berechtigte Interesse an einem Auszug dargelegt werden können.

Kontakt

Katasterauskunft E-Mail E-Mail senden
Gabriele Bischoff
Katasterauskunft, Katasterauszüge
Telefonnummer 0281 207-2402
E-Mail E-Mail senden