Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit

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Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist nur für einen bestimmten Zweck, wie unter anderem für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit möglich.

Benötigte Unterlagen

  • Sofern vorhanden halten Sie hierfür bitte Ihr Ausweisdokument (z. B. Reisepass, Passersatzpapier) sowie ein aktuelles Aufenthaltsdokument (z. B. Aufenthaltstitel, Visum, ausländische Aufenthaltserlaubnis) bereit. Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, weitere Unterlagen hochzuladen, insbesondere:

    erstmaliger Antrag:
    • Nachweise über Ihre Beschäftigung (Arbeitsplatzangebot in Form der "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis", Arbeitsvertrag), Ihre selbstständige Tätigkeit oder Ihre Suche nach einem Arbeitsplatz,
    • Nachweise über Ihre speziellen Fertigkeiten und Kenntnisse (z.B. Ausbildungsnachweise, Studienabschlüsse, Sprachzertifikate),
    • Nachweise über Ihre aktuellen Lebensumstände (z.B. Einkommensnachweise, Mietvertrag, Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung, Nachweis über Ihre Krankenversicherung).
    Verlängerung:
    • Nachweise über die Fortsetzung Ihrer Beschäftigung (Arbeitsplatzangebot in Form der "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis", Arbeitsvertrag), Ihrer selbstständigen Tätigkeit oder Ihrer Suche nach einem Arbeitsplatz,
    • Nachweise über Ihre aktuellen Lebensumstände (z.B. Einkommensnachweise, Mietvertrag, Nachweise zur Lebensunterhaltssicherung, Nachweis über Ihre Krankenversicherung).
    • Bestätigung Ihrer Teilnahme an einem Integrationskurs, sofern Sie dazu von der Ausländerbehörde verpflichtet worden waren.

    Diese Nachweise werden für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt. Wenn die Ausländerbehörde fehlende Unterlagen nachfordern muss, führt dies zu längeren Bearbeitungszeiten. Es empfiehlt sich deshalb, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen.

Weiterführende Informationen

Wenn sich seit der Erstbeantragung Ihres Aufenthaltstitels etwas an Ihren Lebensumständen oder Unterlagen geändert hat, ist es hilfreich, auch dafür entsprechende Belege an die Ausländerbehörde zu übermitteln. Eine Änderung Ihrer Lebensumstände liegt beispielsweise vor bei

  • Umzügen,
  • Eheschließung oder Scheidung,
  • Geburt eines Kindes,
  • Änderungen am Arbeitsverhältnis (z.B. Wechsel des Arbeitgebers, Änderung der Arbeitszeit).