Vertriebene, die sich nach ihrer Einreise bereits an eine Behörde gewendet und um Unterstützung gebeten haben, haben eine behördliche Aufforderung erhalten, sich in ein bestimmtes Bundesland oder zu einem bestimmten Ort zu begeben, um dort zu wohnen (Zuweisungsentscheidung). Wenn eine solche Zuweisungsentscheidung vorliegt, kann der Online-Dienst genutzt werden, um bei der Ausländerbehörde des künftigen Wohnortes eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Vertriebene, die noch keine Zuweisung erhalten haben (zum Beispiel weil, noch keine staatliche Unterstützung erforderlich war) können den Online-Dienst für den ersten Kontakt mit der Ausländerbehörde am aktuellen Aufenthaltsort nutzen. Je nach Einzelfall muss zunächst der künftige Wohnort in Deutschland bestimmt, die Zuweisungsentscheidung also nachgeholt werden.
Liegen Gründe für den Aufenthalt an einem bestimmten Ort vor, sind diese von der antragstellenden Person darzulegen (zum Beispiel familiäre Beziehungen, Arbeitsplatz, dauerhafte Unterkunft). Auch die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen spielt bei der Bestimmung des künftigen Wohnortes eine Rolle. Wenn keine Gründe geltend gemacht werden, kann die Zuweisung auch zu einem Ort erfolgen, der vom bisherigen Aufenthaltsort abweicht. In diesem Fall prüft die Ausländerbehörde am (künftigen) Wohnort, die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis.