Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

Für ein Studium in Deutschland kann es sein, dass Sie für die Einreise ein Visum benötigen.

Visumsfreie Einreise:
  • Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) genießen Freizügigkeit und können visumsfrei einreisen.
  • Staatsangehörige der Staaten Schweiz, Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Republik Korea, San Marino und der USA können zum Zwecke des Studiums frei einreisen. Sie müssen allerdings innerhalb von drei Monaten nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Visumspflicht:

Staatsangehörige anderer Staaten benötigen für die Einreise zum Zwecke des Studiums ein Visum.

Sobald Sie Ihre Zulassung zum Studium bekommen haben, können Sie bei der für Sie zuständigen deutschen Botschaft oder dem für Sie zuständigen deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland ein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen. Gleiches gilt für Studienbewerberinnen und –bewerber sowie Teilnahmeinteressierte an studienvorbereitenden Sprachkursen. Vor Ablauf Ihres Einreisevisum müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Die Ausländerbehörde des Kreises Wesel ist für Studierende mit Wohnsitz in den Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde und Xanten zuständig.

Benötigte Unterlagen

  • Bevor Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes anmelden. Für die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

    • gültiger Reisepass (oder Personalausweis für Staatsangehörige von EU-Mitgliedsstaaten)
    • 1 biometrisches Lichtbild
    • Mietvertrag im Original oder andere geeignete Unterbringungsnachweise
    • Zulassungsbescheid oder Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule, des Studienkollegs oder des Träger studienvorbereitender Sprachkurse
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes
    • Bargeld/EC-Karte für die Verwaltungsgebühr

Weiterführende Informationen

Es gibt zwei Arten von Visa, die zu Studienzwecken geeignet sind:

Visum für Studienbewerberinnen und Studienbewerber

Ein entsprechendes Visum ist dafür gedacht, ausländischen Studienbewerberinnen und –bewerbern zu ermöglichen, in der Bundesrepublik Deutschland Informationen über das Studium einzuholen oder die notwendigen Voraussetzungen für eine Bewerbung zu erfüllen. Nach erfolgter Zulassung kann es bei der Ausländerbehörde in eine „Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken“ umgewandelt werden.

Visum für Studentinnen und Studenten

Dieses Visum wird an ausländische Studierende erteilt, die bereits die Zulassung einer deutschen Hochschule, eines Studienkollegs oder eines Trägers studienvorbereitender Sprachkurse vorweisen können. Es kann in eine „Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken“ umgewandelt werden.

Bitte denken Sie daran, Ihr Visum mindestens 2 Monate vor der Einreise zu beantragen! Ein Touristen- oder Besuchervisum kann nicht in eine „Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken“ umgewandelt werden; Sie müssen in diesen Fällen in Ihr Heimatland zurückreisen, um dort das erforderliche Visum zu beantragen. Gleiches gilt für ein sogenanntes Sprachkursvisum.

Kontaktinformationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Ansprechpersonen des Kompetenzteams der Kreisausländerbehörde.