Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken
Für ein Studium in Deutschland kann es sein, dass Sie für die Einreise ein Visum benötigen.
Visumsfreie Einreise:
- Staatsangehörige der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) genießen Freizügigkeit und können visumsfrei einreisen.
- Staatsangehörige der Staaten Schweiz, Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Republik Korea, San Marino und der USA können zum Zwecke des Studiums frei einreisen. Sie müssen allerdings innerhalb von drei Monaten nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Visumspflicht:
Staatsangehörige anderer Staaten benötigen für die Einreise zum Zwecke des Studiums ein Visum.
Sobald Sie Ihre Zulassung zum Studium bekommen haben, können Sie bei der für Sie zuständigen deutschen Botschaft oder dem für Sie zuständigen deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland ein Visum zur Einreise nach Deutschland beantragen. Gleiches gilt für Studienbewerberinnen und –bewerber sowie Teilnahmeinteressierte an studienvorbereitenden Sprachkursen. Vor Ablauf Ihres Einreisevisum müssen Sie eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen.
Die Ausländerbehörde des Kreises Wesel ist für Studierende mit Wohnsitz in den Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Kamp-Lintfort, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg, Schermbeck, Sonsbeck, Voerde und Xanten zuständig.