Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)

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Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die nicht Deutsche sind und sich über einen Zeitraum von fünf Jahren rechtmäßig - also in Ausübung ihres Freizügigkeitsrechts - in Deutschland aufgehalten haben, können ein Daueraufenthaltsrecht erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Daueraufenthaltsrecht auch schon vor Ablauf von fünf Jahren entstehen.


Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzen und Familienangehöriger eines freizügigkeitsberechtigten EU- oder EWR-Bürgers (im Folgenden als "Bezugsperson" bezeichnet) sind, können Sie von dieser Person ein Freizügigkeitsrecht herleiten. Voraussetzung ist, dass Sie eine familiäre Beziehung zu dem EU-/EWR-Bürger pflegen.

Sie benötigen für Ihren Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel, sondern eine Aufenthaltskarte. Für den Erhalt einer Aufenthaltskarte müssen Sie spätestens drei Monate nach Ihrer Einreise Ihre Daten für die Ausstellung einer Aufenthaltskarte an die Ausländerbehörde übermitteln.

Wenn die Voraussetzungen für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Daueraufenthaltsrecht) vorliegen, können Sie auch eine Daueraufenthaltskarte erhalten. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie sich bereits seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Benötigte Unterlagen

  • EU-/ EWR-Bürger:

    Für eine erfolgreiche Antragsstellung benötigen Sie ein Ausweisdokument (nationales ID-Dokument oder Reisepass). Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Vertretungsnachweis (Ausnahme: Eltern, die einen Antrag für Ihr Kind einreichen).

    Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die folgenden Unterlagen hochzuladen:

    • Nachweis über zurückgelegte Aufenthaltszeiten

    Erweiterter Melderegisterauszug, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Steuerbescheid etc.

    • Nachweis über das ausgeübte Freizügigkeitsrecht
      • Erwerbstätige EU-/EWR-Bürger: Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers über Art und Dauer der Beschäftigung
      • Selbstständige EU-/EWR-Bürger: Gewerbeschein, Gewerbeanmeldung oder Steuerbescheide
      • Nicht erwerbstätige EU-/EWR-Bürger: Nachweis über die Krankenversicherung und ausreichende Existenzmittel
      • Studierende EU-/EWR-Bürger: Immatrikulationsbescheinigung.

    Familienangehörige eines EU-/ EWR-Bürgers: 

    Für die erfolgreiche Nutzung des Online-Dienstes benötigen Sie ein Ausweisdokument (z.B. Pass oder Passersatz). Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Vertretungsnachweis.

    Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit weitere Unterlagen hochzuladen, z.B.

    • Bei jüngst erfolgter Einreise: Ihr Visum oder Ihre ausländische Aufenthaltskarte, wenn vorhanden,
    • Nachweis über das Bestehen der familiären Beziehung zu der in Deutschland lebenden Bezugsperson (z.B. Eheurkunde, Geburtsurkunde, Dokumente über das Sorge- oder Umgangsrecht),
    • Nachweis, dass die in Deutschland lebende Bezugsperson derzeit von ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch macht oder Gebrauch gemacht hat (z.B. Arbeitsvertrag oder Nachweis über die selbstständige Tätigkeit),
    • Bei fehlender Erwerbstätigkeit der Bezugsperson: Nachweis über Ihre ausreichenden Existenzmittel und Ihren Krankenversicherungsschutz,
    • Bei Voraufenthalten in Deutschland: Nachweise über die Änderung Ihrer Lebenssituation (z.B. bei Scheidung, Fortzug oder Tod der Bezugsperson).


      Die Nachweise werden für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt. Wenn die Ausländerbehörde fehlende Unterlagen nachfordern muss, führt dies zu längeren Bearbeitungszeiten. Es empfiehlt sich deshalb, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen.