Arbeitskreis Zahnmedizinische Prophylaxe für den Kreis Wesel
Der Arbeitskreis Zahnmedizinische Prophylaxe ist zusammen mit dem Zahnärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes seit 1988 für die Förderung der Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen im Kreis Wesel zuständig.
Mitglieder
- AOK Rheinland/Hamburg
- IKK classic
- BKK Arbeitsgemeinschaft NRW (BAN)
- Knappschaft
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
- Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
- Zahnärztekammer Nordrhein und Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein
- Kreis Wesel
Grundlagen der Zahnprophylaxe
- Paragraph 13 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG)
- Paragraph 21 des Sozialgesetzbuches (SGB 5)
- Paragraph 54 des Schulgesetzes Nordhrein-Westfalen (SchG NRW)
- Paragraph 12 Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
- Satzung des Arbeitskreises Zahnmedizinische Prophylaxe
Die aufsuchende zahnmedizinische Gruppenprophylaxe findet in Kindergärten und Schulen statt und beinhaltet u. a. regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen und Fluoridierungen in Schulen. Während die Maßnahmen in Schulen ausschließlich durch das Team des Zahnärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes durchgeführt werden, werden Kindergärten überwiegend durch niedergelassene Zahnarztpraxen betreut. Diese arbeiten im Auftrage des Arbeitskreises Zahnmedizinische Prophylaxe.
Benötigte Unterlagen
Eine Einverständniserklärung wird für die Fluoridierung in Schulen benötigt. Diese wird über die Schule zentral eingeholt und klassenweise gebündelt an die durchführende Prophylaxefachkraft weitergeleitet.
Kontakt
Arbeitskreis "Zahnmedizinische Prophylaxe" E-Mail E-Mail sendenE-Mail E-Mail senden
E-Mail akzp@kreis-wesel.de
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