Apothekenbetriebserlaubnis

Termin Service

Um eine Apotheke oder mehrere Apotheken betreiben zu können, benötigen Sie als Apothekerin oder als Apotheker eine behördliche Erlaubnis, die von uns als zuständige Behörde ausgestellt wird. Sie dürfen dabei bis zu vier Apotheken besitzen.

Benötigte Unterlagen

    • Formloser Antrag
    • Approbationsurkunde in beglaubigter Fotokopie oder Abschrift
    • Beschäftigungsnachweis nach der Approbation, insbesondere die Tätigkeit während der letzten beiden Jahre
    • Amtliches Führungszeugnis (Belegart O), das nicht früher als einen Monat vor der Vorlage ausgestellt sein darf. Als Verwendungszweck bitte angeben: Gesundheitsamt - Apothekenbetriebserlaubnis
    • Nachweis, dass die Person, die den Antrag stellt, nicht wegen eines körperlichen Gebrechens, wegen Schwäche oder seiner geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht zur Leitung einer Apotheke ungeeignet ist (ärztliche Bescheinigung nicht älter als sechs Monate).
    • Staatsangehörigkeitsnachweis oder amtlich beglaubigte Ablichtung des Bundespersonalausweises
    • Nach Paragraph 2 Apothekengesetz erforderliche schriftliche Versicherung
      Bei entsprechenden Anfragen werden - bevorzugt nach persönlicher Beratung - Mustervordrucke übersandt. Dabei handelt es sich um eine schriftliche Erklärung gemäß Apothekengesetz und um eine notariell zu beurkundende Eidesstattliche Versicherung. Letztere kann für den Kreis Wesel und die Stadt Krefeld anstelle des Notars auch durch den Amtsapotheker zur Niederschrift aufgenommen werden.
    • Nachweis der Apothekenräume:
      • Miet- und Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis in Form eines Kaufvertrages oder Grundbuchauszuges (Verträge 2-fach)
      • Grundrisszeichnung der einzelnen Apothekenbetriebsräume mit Angabe der Quadratmetergrößen, möglichst Einrichtungsplan im Maßstab 1 zu 50
      • Bauaufsichtlich genehmigter Bauplan bzw. Nutzungsänderungsgenehmigung (bei Neugründung einer Apotheke oder bei Übernahme einer Apotheke, sofern sich Änderungen im Hinblick auf die letzte Erlaubniserteilung ergeben haben)

    Die im Rahmen der Verträge vereinbarten Zahlungen sind ggf. auf Anforderung durch Vorlage geeigneter Unterlagen (Finanzierungs- oder Kaufkredite, durch Zahlungsbelege, Buchungsbelege etc.) nachzuweisen.

Gebührenrahmen

  • 950,00 € Hauptapotheke

  • 1.550,00 € Haupt- und 1 Filialapotheke

  • 2.150,00 € Haupt- und 2 Filialapotheke

  • 2.500,00 € Haupt- und 3 Filialapotheke

Weiterführende Informationen

Die Antragsunterlagen sollen spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Eröffnungs- bzw. Übernahmetermin dem Fachdienst Gesundheitswesen vollständig vorliegen.



Anschrift Antragsunterlagen:

Kreis Wesel
Der Landrat
Fachdienst Gesundheitswesen
Amtsapotheker
Mühlenstr. 9 - 11
47441 Moers