Anzeige und Überwachung der nichtakademischen Heilberufe
Personen, die einen nichtakademischen Heilberuf im Kreis Wesel selbständig ausüben oder Angehörige eines nichtakademischen Heilberufes beschäftigen möchten, müssen die Aufnahme und Beendigung dieser Tätigkeit dem Kreis Wesel schriftlich anzeigen.
Des Weiteren ist der Kreis Wesel für die Überwachung der Berechtigung zur Ausübung eines nichtakademischen Heilberufes sowie zur Führung von Berufsbezeichnungen zuständig.
Gesetzliche Grundlage für die Anzeigepflicht und Überwachung ist der § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW - GBerG).
Kontakt
Anzeige und Überwachung der nichtakademischen Heilberufe E-Mail E-Mail senden Korfkamp, Gesa Telefonnummer 02841 202-1412E-Mail E-Mail senden Sobottka, Sabine Telefonnummer 02841 202-1111
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Zuständigkeit: ausschließlich Hebammen (Anzeige u. Überwachung nichtakademische Heilberufe)