Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)
Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland.
Als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel (sogenannte Niederlassungserlaubnis) erhalten. Die Niederlassungserlaubnis stellt ein eigenständiges, vom ursprünglichen Aufenthaltszweck unabhängiges Aufenthaltsrecht dar. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Benötigte Unterlagen
Sofern vorhanden halten Sie bitte Ihr Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) sowie ein aktuelles Aufenthaltsdokument (zum Beispiel Aufenthaltstitel, Visum oder anderer Einreisenachweis) bereit. Wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, benötigen Sie außerdem einen Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.
Sie haben außerdem die Möglichkeit weitere Unterlagen hochzuladen, um Ihren Antrag zu begründen:- Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Altersvorsorge),
- Nachweis über Ihren ausreichenden Krankenversicherungsschutz,
- Ihren aktuellen Arbeitsvertrag oder ein Arbeitsplatzangebot, sofern vorhanden,
- Nachweise über Ihre Qualifikation (insbesondere bei einem Aufenthalt als qualifizierte Fachkraft),
- Nachweis über die laufende Ausbildung, sofern vorhanden,
- Nachweis über geleistete Beiträge zur Rentenversicherung (zum Beispiel Rentenversicherungsverlauf) oder freiwillige Aufwendungen für vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung,
- Ihre Berufsausübungserlaubnis (nur erforderlich für reglementierte Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Heilberufe),
- Nachweise über Ihre Kenntnisse der deutschen Sprache,
- Nachweise über Ihre Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (zum Beispiel Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs, Schul- oder Ausbildungsabschlüsse),
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Familienangehörigen,
- Nachweis über besondere Umstände, die eine Erbringung der übrigen Voraussetzungen erschweren oder unmöglich machen (zum Beispiel Erkrankung oder Behinderung),
- Nachweise über Jugendstrafen, sofern vorhanden.
Diese und weitere Nachweise werden für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt. Wenn die Ausländerbehörde fehlende Unterlagen nachfordern muss, führt dies zu längeren Bearbeitungszeiten. Es empfiehlt sich deshalb, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen.
Voraussetzungen
Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland. Beantragen kann die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich jeder Ausländer, der
- seit mindestens fünf Jahren einen Aufenthaltstitel besitzt,
- seinen eigenen Lebensunterhalt einschließlich Krankenversicherungsschutz sichern kann,
- mindestens 60 Monate (fünf Jahre) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen geleistet hat,
- im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist,
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzt und
- gut integriert ist.
Im Einzelfall sind Abweichungen von den genannten Voraussetzungen möglich. Beispielsweise genügt es bei Personen, die sich in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft befinden, in den meisten Fällen, wenn der Partner die Beiträge zur Rentenversicherung erbracht hat oder im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist.
Weiterführende Informationen
Diese Personen können den Online-Dienst nicht nutzen
- Angehörige aus Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates besitzen, haben Sie das Recht, ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu leben (sogenannte Freizügigkeit). Nach Ablauf von fünf Jahren können Sie mithilfe des Online-Dienstes für den Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familienangehörige eine Daueraufenthaltsbescheinigung beantragen. Auch Familienangehörige und nahestehende Personen, die nicht aus einem EU- oder EWR-Staat stammen, sich aber bei einem EU-/EWR-Angehörigen in Deutschland aufhalten möchten, können sich auf das Freizügigkeitsrecht berufen und nach Ablauf von fünf Jahren eine Daueraufenthaltskarte erhalten.
- Personen, die sich im Asylverfahren befinden, und Geduldete
Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden - also im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind - und Personen, deren Aufenthalt in Deutschland geduldet ist - also im Besitz einer Duldung sind - können keine Niederlassungserlaubnis erhalten und diesen Online-Dienst daher nicht nutzen.