Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)

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Die Niederlassungserlaubnis ermöglicht einen unbefristeten Aufenthalt in Deutschland.

Als Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren einen unbefristeten Aufenthaltstitel (sogenannte Niederlassungserlaubnis) erhalten. Die Niederlassungserlaubnis stellt ein eigenständiges, vom ursprünglichen Aufenthaltszweck unabhängiges Aufenthaltsrecht dar. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.