Diese Personen können den Online-Dienst nicht nutzen
- Angehörige aus Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates besitzen, haben Sie das Recht, ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu leben (sogenannte Freizügigkeit). Nach Ablauf von fünf Jahren können Sie mithilfe des Online-Dienstes für den Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familienangehörige eine Daueraufenthaltsbescheinigung beantragen. Auch Familienangehörige und nahestehende Personen, die nicht aus einem EU- oder EWR-Staat stammen, sich aber bei einem EU-/EWR-Angehörigen in Deutschland aufhalten möchten, können sich auf das Freizügigkeitsrecht berufen und nach Ablauf von fünf Jahren eine Daueraufenthaltskarte erhalten.
- Personen, die sich im Asylverfahren befinden, und Geduldete
Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden - also im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind - und Personen, deren Aufenthalt in Deutschland geduldet ist - also im Besitz einer Duldung sind - können keine Niederlassungserlaubnis erhalten und diesen Online-Dienst daher nicht nutzen.