Ärztliche Gutachten

Durch den Ärztlichen Dienst des Fachdienstes Gesundheitswesen werden Gutachten bzw. Stellungnahmen zu den unterschiedlichsten ärztlichen Fragestellungen erstellt.
Eine Auswahl der möglichen Dienstleistungen finden Sie unter Hinweise.

Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis
    • ärztliche Berichte (falls vorhanden)
    • ggf. Impfausweis
    • Vorsorgeheft
    • Gesundheitsfragebogen (wird mit der schriftlichen Terminvergabe versendet)

Gebühren

Aufgrund der unterschiedlichsten Fragestellungen und Vielfalt der anzuwendenden Gebührenordnungen kann ein Gebührenrahmen nicht pauschal genannt werden. Erst nach der Untersuchung des Patienten und nach Stellungnahme wird die Gebühr in Abhängigkeit verschiedener Faktoren festgelegt.

Hinweise

  • Dienstfähigkeitsuntersuchung von Beamten
    Die Untersuchung soll dem Dienstherrn die notwendigen Informationen bereitstellen, um über eine Dienstfähigkeit der Beamten zu entscheiden.
  • Untersuchung vor Übernahme in das Beamtenverhältnis
    Ärztliche Untersuchung von Personen unter Berücksichtigung der beamtenrechtlichen Erfordernisse zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis.
  • Untersuchung zur Notwendigkeit von Rehabilitationsmaßnahmen nach Beamtenrecht
    Überprüfung der Notwendigkeit einer beantragten Kurmaßnahme (z. B. stationäre Rehabilitationsmaßnahme, ambulante Kurmaßnahme) nach Beamtenrecht
  • Einstellungsuntersuchung in den öffentlichen Dienst
    Es sollen tätigkeitsrelevante Einschränkungen vor Einstellung in den öffentlichen Dienst (Arbeitnehmer) ausgeschlossen werden.
  • Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeitsuntersuchung gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) 2 bzw. 12
    Auftraggeber sind Sozialämter der Städte und Gemeinden bzw. das Jobcenter Kreis Wesel. Es wird untersucht, ob eine Erwerbs- oder Arbeitsunfähigkeit vorliegt bzw. welche Tätigkeiten ausgeübt werden können.
  • Gerichtsgutachten
    Auf Anordnung von Straf- oder Zivilgerichten und Staatsanwaltschaften werden Personen zu den unterschiedlichsten Fragestellungen untersucht. Hierbei handelt es sich um eine Haft- bzw. Verhandlungsfähigkeit oder um eine Erwerbs- bzw. Arbeitsfähigkeit, bei denen eine medizinische Begutachtung als Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung erforderlich ist.
  • Pflegegutachten gemäß SGB 12
    Auftraggeber sind im Regelfall die Sozialämter der Städte und Gemeinden. Die Gutachten sollen die erforderlichen Informationen bereitstellen, um eine Einstufung der Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen.
  • Untersuchung zur Notwendigkeit von Maßnahmen gemäß SGB 2 bzw. 12
    Auftraggeber sind die Sozialämter der Städte und Gemeinden, Landschaftsverbände, der Fachdienst Soziales des Kreises Wesel bzw. das Jobcenter Kreis Wesel. Das Gutachten soll aus medizinischer Sicht über die Notwendigkeit einer beantragten Maßnahme Auskunft geben (z. B. medizinische Heil- und Hilfsmittel, Mehrbedarf für krankheitsbedingte kostenaufwendigere Ernährung etc.)
  • Untersuchung von Personen vor Aufnahme in eine besondere Fördereinrichtung bzw. Betreuungseinrichtung
    z. B. von Kindern vor Aufnahme in eine integrative Tageseinrichtung, eine heilpädagogisch therapeutische Tagesstätte oder von Personen vor Aufnahme in Wohnheimen etc.