Abwasser aus Industrie und Gewerbe
Im gewerblichen und industriellen Bereich wird Wasser bei der Produktion in verschiedenen Anwendungen eingesetzt, zum Beispiel zur Kühlung, zur Reinigung, zum Galvanisieren und so weiter. Bei diesen Produktionsprozessen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Schadstoffe ins Wasser gelangen.
Indirekteinleiter sind in der Hauptsache Anlagen und Betriebe, bei denen Abwasser mit gefährlichen Inhaltsstoffen (z. B. Schwermetalle, Mineralöl, halogenorganische Verbindungen usw.) anfällt und die dieses in die Kanalisation einleiten.
Damit diese Schadstofffrachten im Abwasser nicht über Kläranlagen in den Wasserkreislauf gelangen können, müssen Sie die Abwässer an der Anfallstelle sammeln, fachgerecht behandeln und dürfen sie erst danach in den Kanal einleiten.
Für alle Indirekteinleitungen, deren Herkunft in einem der Anhänge der Abwasserverordnung (AbwV) aufgeführt ist, benötigen Sie eine Genehmigung.
Rechtsgrundlage für die erforderlichen Genehmigungen und Überwachungen sind das Wasserhaushaltsgesetz, das Landeswassergesetz und die Abwasserverordnung.