Abrechnung von Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Jugendliche müssen sich vor Beginn einer Ausbildung ärztlich untersuchen lassen. Für diese Untersuchung, die beim einem Arzt oder einer Ärztin für Allgemeinmedizin durchgeführt werden kann, ist ein Untersuchungsberechtigungsschein notwendig. Diesen erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt in Ihrem Wohnort.

Das Untersuchungsergebnis wird dem zukünftigen Arbeitgeber und den Eltern oder Sorgeberechtigten mitgeteilt.

Die Abrechnung dieser Untersuchung erfolgt durch das Gesundheitsamt.

Weiterführende Informationen

Für Fragen bezüglich der Abrechnung wenden Sie sich bitte an die angegebene Kontaktperson.