Abfallbeförderungserlaubnis

Wenn Sie im Kreis Wesel als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von gefährlichen Abfällen tätig sein wollen, benötigen Sie dafür eine Beförderungserlaubnis. Eine Erlaubnis wird nur dann erteilt, wenn Sie als Antragsteller Ihre Zuverlässigkeit und Fachkunde sowie eine ausreichende Versicherung nachweisen.

 

Benötigte Unterlagen

    • Antragsvordruck
    • Gewerbeanmeldung
    • Handelsregisterauszug
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung einschließlich einer Umwelthaftpflichtversicherung (für Sammler und Beförderer)
    • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung
    • Nachweis einer Umwelthaftpflichtversicherung

    Betriebsinhaber oder Betriebsinhaberin, gesetzlicher Vertreter oder gesetzliche Vertreterin des Betriebsinhabers oder der Betriebsinhaberin, vertretungsberechtigte Gesellschafterin oder vertretungsberechtigter Gesellschafter, Geschäftsführer oder Geschäftsführerin:

    • polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR 3; Belegart 9)

    Für die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person und deren Vertreter oder Vertreterin:

    • polizeiliches Führungszeugnis (Belegart 0)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR 3; Belegart 9)
    • Fachkundenachweise
    • Die Fachkunde erfordert während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit erworbene Kenntnisse über die Einsammlung oder Beförderung von Abfällen und die Teilnahme an einem oder mehreren von der zuständigen Behörde anerkannten Lehrgängen, in denen Kenntnisse entsprechend dem Anhang zur Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren vermittelt worden sind.

    Von Antragstellenden mit einem Betriebssitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind die gleichen Unterlagen nach folgenden Maßgaben erforderlich:

    • Für den Nachweis der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung reicht die grüne Versicherungskarte aus, wenn ausschließlich grenzüberschreitende Transporte durchgeführt werden.
    • Bei einem Wohnsitz im Ausland sind Führungszeugnisse und Gewerbezentralregisterauskünfte direkt beim Bundesamt für Justiz (www.bundesjustizamt.de) zu beantragen und ein beglaubigtes Führungszeugnis vom Wohnort beizufügen.
    • Sofern der Antrag ausschließlich auf Transporte im Im-, Export oder Transit beschränkt wird, kann auf den Nachweis der Lehrgangsteilnahme verzichtet werden.

Gebührenrahmen

50,00 € zu 5.000,00 €
Zahlungsziel:
Die Gebühr bemisst sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO).

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle ist die untere Umweltschutzbehörde (jeweilige/r Stadt bzw. Kreis) in deren Bezirk Sie Ihren Hauptsitz haben oder die jeweilige Bezirksregierung, Dezernat 52, sofern diese nach der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) für Ihren Betrieb zuständig ist, z. B. wenn Sie an Ihrem Hauptsitz im Regierungsbezirk eine Anlage nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz betreiben oder Ihr Betrieb seinen Sitz im Ausland hat.