Neue Grundlagen zur der kreiseinheitlichen Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) der Feuerwehren im Kreis Wesel (QUALM)
Die sogenannte kreiseinheitliche Alarm- und Ausrückeordnung, kurz AAO, regelt die Alarmierung von Feuerwehren und Hilfskräften bei Einsatzlagen. Für den Kreis Wesel wurde im Jahr 2018 ein Arbeitskreis gegründet, mit dem Ziel, die kreiseinheitliche Alarmierung der Feuerwehren in allen Bereichen des Kreises Wesel weiter zu optimieren.
Neben jeweils zwei Vertretern aus den kleinen, mittleren und großen Feuerwehren im Kreis Wesel, waren Kreisbrandmeister Udo Zurmühlen, der stellvertretende Kreisbrandmeister Markus Janßen, sowie für die Kreisleitstelle deren Leiter Arno Hoffacker und dessen Stellvertreter Achim Rusch Mitglieder des Arbeitskreises AAO. In intensiver Gruppenarbeit haben die Mitglieder des Arbeitskreises eine gemeinsame Grundlage für die örtlichen Alarm- und Ausrückeordnungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erarbeitet und diese den Leitern der Feuerwehren im Kreis Wesel zur Verabschiedung vorgelegt. Diese Grundlage trägt den Namen QUALM und bedeutet „Qualifizierte Alarmierung“.
Bisher wurden zunächst die örtlichen Einheiten alarmiert und zum Einsatzort geschickt, unabhängig davon, wie sie in diesem Moment personell und technisch ausgestattet waren. Ab sofort werden sowohl die Mannschaftsstärke und die aktuell zur Verfügung stehende Ausstattung der jeweiligen Feuerwehreinheiten vor Ort automatisiert bei der Alarmierung berücksichtigt. „Bei der ‚Qualifizierten Alarmierung‘ wird nur alarmiert, was auch tatsächlich zur Verfügung steht“, erläutert Markus Janßen, stellvertretender Kreisbrandmeister und Leiter des Arbeitskreises AAO. „Für die Datenversorgung im Einsatzleitrechner wird eine wahrscheinlich verfügbare Mannschaftsstärke im Einsatzleitrechner hinterlegt und danach der Kräfteansatz errechnet. Bei besonderen personellen Ausfällen oder Verhinderungen, z. B. bei bereits zeitgleich laufenden Einsätzen, wird diese Größe auf Hinweis der jeweiligen Feuerwehr durch die Leitstelle zeitlich befristet angepasst.“ Die Verfügbarkeit von Einsatzmitteln, also Fahrzeuge und Gerät, wird live durch den Einsatzleitrechner erfasst, wenn z.B. ein Fahrzeug für eine Reparatur außer Dienst genommen wird. Das wird über ein Funksignal vom Fahrzeug zur Leitstelle gesendet und sofort im Einsatzfall verarbeitet. „Diese Informationen werden über den Leitstellenrechner verwertet, der auch die erforderlichen Alarmierungen automatisch vornimmt“, so Janßen. Die endgültige AAO wird jeweils örtlich festgelegt und den individuellen Verhältnissen angepasst.
Die Umstellung auf QUALM wird im Zeitraum vom 19. bis zum 23. Juni 2023 erfolgen. Dadurch ändern sich auch die Arbeitsabläufe für Feuerwehrleute und die Leitstellen-Disponenten. „Für die Feuerwehren vor Ort ändert sich nur, dass ggf. je nach Verfügbarkeit der Kräfteansatz aus mehreren örtlichen Einheiten zusammengestellt und alarmiert wird, bis die erforderlichen Personalstärke und das erforderliche Material an Fahrzeugen und Gerät für das jeweilige Einsatzszenario erreicht sind. Das Schlimmste, das im Rahmen der Umstellung passieren könnte, ist, dass im Einzelfall ein Fahrzeug zu viel alarmiert wird“, erläutert Kreisbrandmeister Udo Zurmühlen.
Durch die Umstellung auf QUALM wird die Sicherheit aller Bewohnerinnen und Bewohner im Weseler Kreisgebiet erhöht. „Durch QUALM sind die Feuerwehren in der Lage, schneller mit dem richtigen Gerät und Personal am Schadensort zu sein“, so Zurmühlen.