Fahrzeug - Kurzzeitkennzeichen

Wenn Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug überführen möchten oder im Zuge des Kaufs- oder Verkaufs eines nicht zugelassenen Fahrzeuges eine Probefahrt machen möchten, dann benötigen Sie hierfür ein Kurzzeitkennzeichen. Das Kurzzeitkennzeichen wird bei Bedarf für 5 Tage beginnend mit dem Tag der Ausgabe zugeteilt. Der/die zukünftige Inhaber/in des Kurzzeitkennzeichen muss seinen /ihren Wohnsitz (bei juristischen Personen oder Gewerbetreibenden seinen Betriebssitz) im Kreis Wesel haben oder das Fahrzeug muss aktuell im Kreis Wesel seinen Standort haben. Die Verwendung ist nur an einem Fahrzeug möglich. Dieses muss bei Zuteilung bereits bekannt sein. Nähere Informationen finden Sie unter "benötigte Unterlagen" und "Hinweis".