Rettungsdienstbedarfsplan: Erhaltung der beiden nächtlichen Notarztstandorte in Rheinberg und Xanten
Landrat Ingo Brohl stellte am Mittwoch, 3. Mai 2023, gemeinsam mit Dietmar Heyde, Bürgermeister der Stadt Rheinberg, Thomas Görtz, Bürgermeister der Stadt Xanten, und Marco Plum, Geschäftsführer des Sankt Josef-Hospitals in Xanten, die Pläne für die Erhaltung der beiden nächtlichen Notarztstandorte in Rheinberg und Xanten vor.
Vorbehaltlich von Kreistags- und Ratsbeschlüssen haben sich die Beteiligten in Gesprächen über die Finanzierung der beiden Notarztstandorte in den Nachtstunden von 19 bis 7 Uhr geeinigt. Der Vorschlag sieht vor, dass der Kreis Wesel ab dem Jahr 2024 weiterhin die Gestellung des erforderlichen Fahrpersonals (Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter) und den Betrieb des Notarzteinsatzfahrzeugs am Standort des Sankt Josef-Hospitals Xanten übernimmt. Die Städte Rheinberg und Xanten sowie das Xantener Krankenhaus verpflichten sich zur Gestellung des notärztlichen Personals in den Nachtstunden am Standort Xanten. Für die Gestellung dieses nächtlichen Notarztes tragen sie die Kosten. Unverändert geht der Kreis Wesel in dieser Konstellation davon aus, dass mindestens die Kosten für den nächtlichen Notarztstandort in Rheinberg komplett durch die Krankenkassen als Kostenträger getragen werden müssen, da das Konzept und die Kostenstruktur in Rheinberg mindestens identisch mit der eines neu einzurichtenden, zentralen nächtlichen Notarztstandort wären.
Nach den gemeinsamen Gesprächen und Verhandlungen des Kreises, der beiden Städte und des Krankenhauses betragen die Kosten für den Kreis und die beiden Städte für die Erhaltung der beiden nächtlichen Notarztstandorte nun rund 250.000 Euro pro Jahr. Die Kosten des erforderlichen Fahrpersonals und des Einsatzfahrzeuges betragen dabei gegenwärtig rund 158.000 Euro pro Jahr, die der Kreis Wesel trägt. Dieser Betrag könnte sich noch positiv für den Kreis ändern. Die Kreisverwaltung setzt weiterhin darauf, einen Teil ihrer Kosten von den Kostenträgern erstattet zu bekommen, da auch ein zentraler nächtlicher Notarztstandort neue Kosten erzeugt hätte. Diese anteilige Kostenübernahme würde dann den Kreisanteil verringern. Final wird sich dies aber immer erst bei den jeweiligen Jahresabrechnungen mit den Kostenträgern klären lassen.
Landrat Ingo Brohl: „Vorbehaltlich der Beschlüsse im Kreistag und den jeweiligen Räten bin ich froh, dass wir nun gemeinsam eine gangbare Lösung gefunden haben, die beiden Notarztstandorte in Rheinberg und Xanten in den Nachtstunden zu erhalten. So können wir den Kreistagsbeschluss von Dezember 2022 erfolgreich umsetzen.“
Xantens Bürgermeister Thomas Görtz bestätigt die gemeinsame Sichtweise: „Obwohl der Landrat sich nie anders als für den Erhalt eingelassen hat, konnten wir als Standortkommunen nicht jederzeit nachvollziehen, wie der aktuelle Stand zum Erhalt beider nächtlicher Notarztstandorte war. Nach unseren Gesprächen muss ich aber feststellen, dass ich das Vorgehen des Kreises nachvollziehen kann. Mehr aber noch freut mich, auch wenn dies mit einem Preisschild im Haushalt der Stadt Xanten verbunden sein wird, dass Landrat, Bürgermeister der Standortkommunen und das Sankt Josef-Hospital ein vertieftes gegenseitiges und gemeinsames Verständnis für die strukturpolitischen Argumente haben und damit auch eine sehr gute Grundlage für eine dauerhafte Lösung. Für das Xantener Krankenhaus wäre eine gemeinsame Lösung ein starkes kommunales Zeichen in der aktuellen Krankenhausstrukturdebatte und eben auch ein starkes Zeichen für die Gesundheitsversorgung der Menschen im ländlichen Raum.“
Rheinbergs Bürgermeister Dietmar Heyde ergänzt: „Den vom Kreis aufgezeigten Weg zum Erhalt beider nächtlicher Notarztstandorte begrüße ich ausdrücklich, insbesondere, weil die Argumentation für diese konkrete Situation richtig ist. Insofern kann ich meinem Stadtrat nur empfehlen, dass sich die Stadt Rheinberg als eine der Standortkommunen richtigerweise an der Finanzierung beteiligen sollte. Nachdem der Kreistag formal beschlossen hat, werden wir sicherlich sehr konstruktiv als Verwaltungsleitungen unsere Gespräche abschließen, weil es auch bereits angedachte sachliche Herleitungen bei der Finanzierungsaufteilung gibt.“
Marco Plum, Geschäftsführer des Sankt Josef-Hospitals: „Wir freuen uns, dass wir nun gemeinsam einen gangbaren Lösungsansatz finden konnten, der bis 2029 tragen kann und damit eine deutliche Verschlechterung der notärztlichen Versorgung in der Region abgewendet werden konnte. Wie das bei Kompromissen in der Natur der Sache liegt, schmerzen diese - in finanzieller Hinsicht - auch ein wenig. Letztlich haben die Partner am Tisch aber in den Vordergrund gestellt, worauf es ankommt, nämlich die adäquate medizinische Versorgung der Bevölkerung in der Region. Alle Beteiligten haben in Wahrnehmung ihrer Verantwortung zielstrebig an der Erarbeitung dieses Lösungsansatzes beigetragen. Wir sind guter Dinge, dass nun auch in den Gesprächen zwischen dem Kreis Wesel und den Kostenträgern ähnlich gute Ergebnisse erzielt werden können.“
Die Vereinbarung gilt zunächst bis zum Jahr 2029. Im Jahr 2027 erfolgt eine Evaluation der aktuellen Lösung.
Der Vorschlag zur Umsetzung wird dem Ausschuss für Gesundheit, Bevölkerungs- und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am 15. Mai vorgestellt und soll abschließend am 1. Juni im Kreistag entschieden werden.