KITA ONLINE / TAGESPFLEGE ONLINE

KITA-ONLINE und TAGESPFLEGE-ONLINE sind elektronische Verfahren, mit denen der gewünschte Betreuungsbedarf in einer Kindertageseinrichtung oder einer Kindertagespflegestelle dem Kreisjugendamt Wesel gemeldet werden kann.

Das Jugendamt benötigt die Bedarfsmeldung der Eltern für die Kindergartenbedarfsplanung, zu der die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung und in einer Kindertagespflege gehört. Es können lediglich die Kinder berücksichtigt werden, die in KITA-ONLINE und/ oder TAGESPFLEGE-ONLINE erfasst sind.

Zum Kreisjugendamt Wesel gehören die Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten.

KITA-ONLINE

Mit KITA-ONLINE besteht die Möglichkeit, sich über die verschiedenen Kindertageseinrichtungen in den Kommunen zu informieren.

Der entsprechende Link für die jeweilige Kommune ist im Linkbereich hinterlegt. Hier können bis zu drei Wunsch-Kindertageseinrichtungen benannt werden. Sollte kein Internetzugang zur Verfügung stehen, kann die Online-Bedarfsmeldung auch bei einem persönlichen Termin in der Kindertageseinrichtung vor Ort erfolgen.

Soll das Kind zu Beginn eines Kindergartenjahres (1. August) in einer Einrichtung aufgenommen werden, muss die Bedarfsmeldung bis zum 15. November des Vorjahres über KITA-ONLINE erfolgt sein.

TAGESPFLEGE-ONLINE

Der Betreuungsbedarf für einen Platz in der Kindertagespflege erfolgt über die Meldung in TPF-ONLINE. Hier können die entsprechenden Betreuungswünsche im System ausgewählt werden. Angaben zu den Kindertagespflegepersonen finden sich nicht im Online-Verfahren.

Ein Betreuungsplatz kann nur vermittelt und gefördert werden, wenn vorab die Meldung in TPF-ONLINE erfolgt ist. Zusätzlich muss die Förderung in Kindertagespflege schriftlich beantragt werden.

Der entsprechende Link für die jeweilige Kommune ist im Linkbereich hinterlegt.

Weiterführende Informationen

Bitte beachten Sie:

  • Die Bedarfsmeldung in KITA-ONLINE ist für die Vergabe von Kindergartenplätzen verpflichtend.
  • Die Online-Meldung ersetzt nicht das persönliche Gespräch in der Kindertageseinrichtung. Ein Betreuungsplatz kann nur vergeben werden, wenn eine persönliche Vorstellung vorab erfolgt ist.
  • Jedes Kind kann nur einmal im System KITA-ONLINE und einmal im System TAGESPFLEGE ONLINE erfasst werden.
  • In KITA-ONLINE wird lediglich der Betreuungsbedarf gemeldet. Das ist noch keine Garantie für einen Betreuungsplatz in einer der ausgewählten Einrichtungen.
  • Über die jeweilige Platzvergabe entscheidet die Kindertageseinrichtung anhand ihrer Aufnahmekriterien.
  • Der Betreuungsvertrag wird zwischen den Personensorgeberechtigten und der Kita persönlich geschlossen.
  • Nachträgliche Änderungen im System können ausschließlich vom Jugendamt vorgenommen werden.