Waffen - Beantragung Kleiner Waffenschein
Auf Antrag kann eine Erlaubnis zum Führen einer erlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe erteilt werden.
Der Erwerb und Besitz einer solchen Waffe ist frei für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, lediglich das Führen außerhalb des befriedeten Besitztums ist erlaubnispflichtig.
Benötigte Unterlagen
- ausgefüllter Antrag
Gebührenrahmen
90,00 €
Weiterführende Informationen
Zur Zulässigkeitsprüfung werden außerdem folgende Auskünfte eingeholt:
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister
- Auskunft der örtlichen Polizeidienststelle
- Auskunft aus dem staatsanwaltlichen Verfahrensregister