Waffen - Beantragung Kleiner Waffenschein

Auf Antrag kann eine Erlaubnis zum Führen einer erlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe erteilt werden.

Der Erwerb und Besitz einer solchen Waffe ist frei für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, lediglich das Führen außerhalb des befriedeten Besitztums ist erlaubnispflichtig.