Infektionskrankheiten - Meldung, Information und Beratung
Meldepflicht und Meldeformular
Das Infektionsgesetz (IfSG) verpflichtet bestimmte medizinische Berufsgruppen und Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen nach Paragraph 8 des Infektionsschutzgesetzes, den Verdacht, die Erkrankung sowie den Tod eines Patienten an einer der in Paragraph 6 des Infektionsschutzgesetzes benannten Krankheiten dem Gesundheitsamt zu melden.
In gleicher Weise sind Leitungen von Laboratorien verpflichtet, den direkten oder indirekten Nachweis der in Paragraph 7 des Infektionsschutzgesetzes benannten Krankheitserreger zu melden.
Darüber hinaus haben Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen eine Mitwirkungspflicht nach Paragraph 34 Infektionsschutzgesetz und teilen dem Gesundheitsamt die dort im Gesetz aufgeführten Krankheiten mit.
Wie kann ich melden?
Möchten Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen, verwenden Sie bitte das für Sie entsprechende Formular aus dem Download-/ bzw. Linkbereich und senden dieses per Fax an die zentrale Faxnummer 0281-207-1907.
Möchten Sie lieber über unser Web-Portal eine Meldung an uns senden, dann verwenden Sie bitte dieses Portal über die Internetseite: https://wes-immu.gesundheitsamt-service.de/
Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, richten Sie diese gerne schriftlich an: infektionsschutz@kreis-wesel.de
Ihre Fragen werden so schnell wie möglich beantwortet.