Wölfin GW954f: Kreis Wesel reicht Beschwerdebegründung beim Oberverwaltungsgericht ein

Der Kreis Wesel hat in Abstimmung mit dem Landesumweltministerium am Freitag, 2. Februar 2024, die Begründung seiner Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht.

Die Beschwerde, die die Kreisverwaltung am 22. Januar 2024 eingelegt hatte, bezieht sich auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf. Dieses hatte beschlossen, die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel zur Entnahme der Wölfin GW954f weiterhin auszusetzen.

Die Kreisverwaltung wird sachstandsbezogen weiter informieren.

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