Wölfin GW954f: Allgemeinverfügung bleibt ausgesetzt

Das Oberverwaltungsgericht hat über die Beschwerde des Kreises Wesel vom 22.01.2024, die mit Schreiben vom 02.02.2024 begründet worden ist, heute entschieden. Durch den Beschluss bleibt die Allgemeinverfügung des Kreises Wesel ausgesetzt, die Wölfin GW954f darf weiterhin nicht entnommen werden.

Die Pressemitteilung des OVG Münster ist unter https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/08_240209/index.php einsehbar.
 

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