Wichtiger Planungsabschnitt für den Hafen Emmelsum erreicht.
Mit der Veröffentlichung der 81. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (GEP 99) am 23.08.2017 im aktuellen Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW ist ein wichtiger Schritt für die weitere Planung der Hafenerweiterung erreicht. Die Änderung des Regionalplans war erforderlich, weil andere Ziele der Raumordnung für den Erweiterungsbereich bestanden. In einem umfangreichen Planungsprozess konnte insbesondere die Verträglichkeit des Vorhabens gegenüber dem angrenzenden Vogelschutzgebiet und dem Hochwasserschutz nachgewiesen werden.
Durch die neue Festlegung im Gebiet der Stadt Voerde als ein Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB) mit der Zweckbindung “Standort des kombinierten Güterverkehrs“ besteht für die Bezirksregierung Düsseldorf nunmehr die rechtliche Voraussetzung, ein Planfeststellungsverfahren für die genauere Hafenplanung durchzuführen. Die Vorbereitung der Antragsunterlagen wird zurzeit von der Hafengesellschaft DeltaPort GmbH & Co.KG. vorgenommen.