Umwelt- und Planungsausschuss informiert über Kopfbaumpflege

Der Kopfbaum prägt den Niederrhein Kreis Wesel. Die Kopfweide stellt nicht nur das Wappen des Kreises Wesel dar, sondern ist das prägende Element der niederrheinischen Kulturlandschaft. Ihr naturschutzfachlicher Mehrwert ist enorm. Zahlreiche Tierarten sind in großem Maße von der Kopfweide abhängig, ob als Brut-, Fraß- oder Wohnstätte. Die Pflege - das sogenannte Schneiteln - der Kopfgehölze ist unerlässlich, um deren Auseinanderbrechen zu verhindern. In den Landschaftsplänen des Kreises Wesel sind die Kopfbäume als geschützte Landschaftsbestandteile festgesetzt. Sie unterliegen damit besonderen Schutzvorgaben und für ihre Erhaltung sind konkrete Pflegemaßnahmen verankert. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises setzt diese Maßnahmen in Abstimmung mit Eigentümern und Nutzungsberechtigten freiwillig um. Auf Grundlage der vergangenen Förderabwicklung konnte der Kreis Wesel durch die pauschale Unterstützung in der Vergangenheit jährlich bis zu 1.000 Kopfbäume fachgerecht von EhrenamtlerInnen, EigentümerInnen und BewirtschafterInnen pflegen lassen.

Zum Ende des Jahres 2024 ist die bisherige Fördergrundlage nach dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) ausgelaufen. Für die Schnittperiode 2024/2025 lagen der Kreisverwaltung 1.235 Anträge zur Kopfbaumpflege vor. Trotz der weggefallenen Förderung konnte durch die kurzfristige Umwidmung von Kreismitteln in Höhe von 26.700 Euro die Pflege von 438 akut pflegebedürftigen Kopfbäumen beauftragt werden. Eine alternative pauschale Förderung ist nach den nun hierfür geltenden Förderrichtlinien Naturschutz (FöNa) nicht vorgesehen. Dies stellt aktuell vor allem die kopfbaumreichen Kreise Wesel und Kleve vor besondere Herausforderungen: Die bisher durchgeführte pauschale Förderung der Kopfbaumpflege mit 60 Euro pro Kopfbaum (Gesamtvolumen: 60.000 Euro pro Jahr) ist nicht mehr komplett gegenfinanziert, es verbleibt voraussichtlich ein Eigenanteil von 20 % bei der beantragenden Kommune. Zuwendungsfähig sind außerdem nur noch die im Rahmen des Kopfbaumschnitts entstehenden Ausgaben für Fremdleistungen, die von der Kreisverwaltung unter erheblichem personellen Mehraufwand vergeben werden müssten. Anders als bisher sind dann Eigenleistungen von Privatpersonen, Vereinen und Verbänden nicht mehr förderfähig. Diese führten die Kopfbaumpflege im Kreis Wesel bisher hauptsächlich durch. 

Helmut Czichy, zuständiges Vorstandsmitglied für den Bereich Naturschutz, erläuterte dem Fachausschuss, was dies für den Kreis Wesel in Zahlen bedeutet: Dürfen künftig nur noch Fachfirmen und nicht mehr EhrenamtlerInnen oder Landwirtinnen und Landwirte die Kopfbaumpflege durchführen, stiegen die Kosten von 60 auf geschätzt 150 Euro pro Baum. Von diesen 150 Euro verbliebet ein Eigenanteil von 20 % - also 30 Euro – beim Kreis Wesel, bei 1.000 Kopfbäumen pro Jahr ergebe sich gegenüber der vorgeschlagenen vollständigen Finanzierung über Eigenmittel zwar eine Einsparung von 30.000 Euro für den Kreishaushalt. Wegen des hohen bürokratischen Aufwandes, der mit der erforderlichen Ausschreibung, Fremdvergabe und Leistungsabwicklung verbundenen sei, müsste diese Einsparung aber mit zusätzlichen Personalkosten erkauft werden. Am Ende ergebe sich eine jährliche Mehrbelastung von ca. 14.000 Euro für den Kreishaushalt. Dieser zusätzliche bürokratische Aufwand passe nicht mehr in die Zeit und lehne er insofern strikt ab.

Daher, so der zuständige Fachdienstleiter Klaus Horstmann, sei es für den Kreis Wesel günstiger, bei dem bisherigen Verfahren der pauschalen Förderung zu bleiben und die 60.000 Euro für die Pflege von bis zu 1.000 Kopfbäumen pro Jahr künftig als Eigenmittel ohne Gegenfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Dieses Vorgehen biete außerdem den Vorteil, dass das Ehrenamt, welches in vielen Fällen die Pflege übernehme, weiterhin hinreichend gewürdigt würde. In den Fällen, in denen die EigentümerInnen und BewirtschafterInnen – vielfach Landwirtinnen und Landwirte – die Pflege selbstständig durchführen, müsste kein beauftragtes Fremdunternehmen die Flächen betreten bzw. befahren. So entstünde kein Risiko, dass durch Dritte verursachte Schäden abgewickelt und beglichen werden müssten.

Da auch die Mitglieder des Umwelt- und Planungsausschusses geschlossen hinter dem Weg des Bürokratieabbaus standen, stimmten sie diesem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig zu. Die endgültige Entscheidung trifft der Kreistag in seiner Sitzung am 10. April 2025. 

Die Kreise Wesel und Kleve haben das zuständige Landesministerium für Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz bereits auf die bestehende Problematik hingewiesen und darum gebeten, diese im Rahmen der Novellierung der Förderrichtlinien angemessen zu berücksichtigen. Ziel ist es, künftig wieder zu einer pauschalen Förderung der Kopfbaumpflege über eine Festbetragsfinanzierung zurückzukehren. Dies wäre nicht nur im Sinne einer effizienteren Mittelverwendung, sondern würde auch das wertvolle ehrenamtliche Engagement weiterhin unterstützen. 

Kontakt

Fachstelle Kreiskommunikation
Pressestelle, Social Media
Telefonnummer 0281 207-4142
E-Mail E-Mail senden