Umtausch in den EU-Kartenführerschein bis zum 19. Januar 2025 möglich

Bis zum Jahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dies geschieht stufenweise. 

Inhaber eines Papierführerscheins mit dem Geburtsjahr 1971 oder später, müssen diesen bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Um lange Bearbeitungszeiten aufgrund eines massiven Antragsaufkommens kurz vor dem Stichtag zu vermeiden, bittet der Kreis Wesel bereits jetzt um entsprechende Antragstellung. Detaillierte Informationen zu Öffnungszeiten und Antragstellung erhalten Sie auf der Homepage des Kreises Wesel.

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