Stellungnahme des Kreises Wesel zur illegalen Entsorgung von Ölpellets

In den vergangenen Wochen war die illegale Entsorgung von Ölpellets Gegenstand der hiesigen Medienberichterstattung. Der Kreis Wesel nimmt hierzu und zum aktuellen Sachstand wie folgt Stellung:

Die Kreisverwaltung Wesel wurde 2014 durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MKULNV) über eine mögliche illegale Entsorgung von Ölpellets in einer Abgrabung in Hünxe informiert. Außerdem wurde dem Kreis mitgeteilt, dass die Staatsanwaltschaft Bochum ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Die Staatanwaltschaft Bochum hat in einer gemeinsamen Besprechung im Februar 2015 die beteiligten Bezirksregierungen Arnsberg, Münster und Düsseldorf, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein Westfalen (LANUV) und die Kreisverwaltung informiert und darum gebeten, Verschwiegenheit bezogen auf die strafrechtlichen Ermittlungen und die Sachverhaltsaufklärung zu wahren.

Von der Staatsanwaltschaft Bochum wurden im Rahmen der eingehenden Ermittlungen keine Vorwürfe gegen den Kreis Wesel als Überwachungsbehörde, aber auch nicht gegen die Firma Nottenkämper erhoben. Die Kreisverwaltung Wesel ist im Rahmen der gesetzlichen Garantenstellung ihrer Aufsichts- und Kontrollpflicht umfassend nachgekommen und wird dieser auch weiterhin nachkommen.

Unmittelbar nach Kenntnis der möglichen illegalen Entsorgung der Ölpellets haben die zuständigen Behörden gemeinsam kurzfristig gehandelt und ein Gutachten zur Gefährdungsabschätzung wurde erstellt. Ein wesentlicher Aspekt war, ob von dem abgelagerten Material Gefahren ausgehen und was mit dem Material geschehen kann. Dieses Gutachten von Asmus und Prabuki Ingenieure Beratungsgesellschaft lag im Dezember 2014 vor und wurde durch die Behörden in Hinblick auf Gefährdungen relevanter Schutzgüter sowie die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Sickerwassererfassung und Oberflächenabdichtung ausgewertet. Das Ergebnis war, dass es eine weitere Begutachtung der Ablagerung nach Methoden des Bodenschutzes geben müsse. Das MKULNV und das LANUV, die Bezirksregierung Düsseldorf sowie die Kreisverwaltung verlangten daher ein weiteres Gutachten. Das Gutachterbüro ahu untersuchte und begutachtete die Fragen zur Gefahrenabwehr. Weiterhin erklärte sich Nottenkämper dazu bereit, beide Gutachten zu bezahlen.

Die Empfehlung der Gutachter, die Sickerwasserbildung in der Verfüllung zu beobachten, das Sickerwasser regelmäßig zu untersuchen und die Wasserstände in den Schächten regelmäßig zu kontrollieren, kommt der Kreis Wesel selbstverständlich nach. Gemeinsam mit dem MKULNV und dem LANUV, der Bezirksregierung Düsseldorf und den Gutachtern hat die Kreisverwaltung Wesel entschieden, die vermischten Ölpellets in der Abgrabung zu belassen. Durch die Oberflächenabdichtung und Rekultivierung wird der Kontakt zu Menschen verhindert. Es besteht außerdem keine Gefahr durch Ausgasung, ebenso nicht für das Grundwasser, da eine fachgerechte Behandlung durch Abpumpen des Sickerwassers vorgenommen wird. Dies ist mit den übergeordneten Fachstellen als Aufgabe des Gutachters und als Ergebnis des Gutachtens festgestellt worden. Ein Ausräumen des Materials ist aufgrund der weitläufigen Vermischung im Verfüllkörper technisch und wirtschaftlich extrem aufwendig und letztlich praktisch nicht durchführbar. Auch im Hinblick auf die auftretenden Umweltrisiken wäre das Ausräumen problematischer als das Belassen an Ort und Stelle.

Ein weiteres Gutachten, das sogenannten „Borchardt-Gutachten“, hat die Staatsanwaltschaft Bochum aus strafrechtlichen Gesichtspunkten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten hat keinen Einfluss auf die Gefährdungsbeurteilung. Bis heute liegt das „Borchardt-Gutachten“ dem Kreis Wesel nicht vor. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Richter der zweiten großen Strafkammer des Landesgerichts Bochum werden keine Gutachten aus laufenden Strafverfahren herausgegeben. Dies gilt insbesondere für das seitens der Staatsanwaltschaft Bochum beauftragte „Borchardt-Gutachten“.

Das für die Gefahrenbeurteilung entscheidende Gutachten ist das „ahu Gutachten“.

Der Kreis Wesel ist im Rahmen der Genehmigung seiner Überwachungsfunktion auch bezogen auf die Firma Nottenkämper vollumfänglich nachgekommen. Da die Abgrabung der Firma Nottenkämper ein größeres Abfallvolumen hat als andere Abgrabungen, wurden dort häufiger Überwachungen durchgeführt. Ansonsten behandelte der Kreis Wesel die Firma Nottenkämper so, wie andere Abgrabungsunternehmen im Kreis Wesel. Unangekündigte Kontrollen und eigene Beprobungen des Abfalls sind ebenso wie die Kontrolle des Betriebstagebuches in den vergangenen Jahren erfolgt.

Der Kreis Wesel hat die Teilnahme an den Veranstaltungen der Gemeinde Schermbeck und des Gahlener Bürgerforums zum Thema Ölpellets abgesagt, da der Kreis Wesel dem entsprechenden Kontrollgremium, dem Umwelt- und Planungsausschuss, ausführlich in den letzten Sitzungen am 20. September und 28. Juni 2017 berichtet hat. Des Weiteren hat der Kreis Wesel alle Fragen der Ausschussmitglieder des Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Gahlener Bürgerforums, die an den Kreis herangetragen wurden, umfassend beantwortet. Auch auf Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am Mittwoch, 29. November 2017, fand eine eingehende Erörterung statt, die alle weiteren zwischenzeitlich in der Berichterstattung der Medien aufgeworfenen Fragestellungen behandelt und beantwortet hat. Der Kreis Wesel steht auch in Zukunft für Nachfragen zur Verfügung.