Steigende Zahlen in der Prostituierten-Beratung

Am Montag, 12. März 2018, stand das Prostituiertenschutzgesetz auf der Tagesordnung des Ausschusses für Verkehr, Rettungswesen und Ordnungsangelegenheiten. Das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von Prostituierten gilt seit Juli 2017. Der Kreis Wesel als Ordnungsbehörde ist für die Durchführung des Gesetzes zuständig.

Seit Inkrafttreten meldeten sich bundesweit zunächst kaum Prostituierte bei den zuständigen Stellen. Das lag zu einem daran, dass Unsicherheiten über die Auswirkungen des Gesetzes und auch Angst vor einem „Outing“ bestanden. Zum anderen gab es für Prostituierte und auch Prostitutionsstätten eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2017. Erst zum Jahreswechsel war es verpflichtend, sich bei der zuständigen Behörde zu melden. So verzeichnete der Kreis Wesel zwischen dem 01. Juli 2017 und dem 31. Dezember 2017 101 Beratungen. Zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 27. Februar 2018 waren es bereits 109.

„Wenn die Zahlen weiter ansteigen wie bislang, dann war es angemessen mit der aktuellen Mitarbeiterzahl in den Beratungsstellen zu kalkulieren“, befand Vorstandsmitglied Dr. Lars Rentmeister. „Ausgehend von der bisherigen Entwicklung erscheinen die prognostizierten 600 bis 900 Beratungen nebst Ausstellung von Anmeldebescheinigungen für das Jahr 2018 durchaus realistisch.“

Die ordnungsbehördliche Beratungsstelle wurde mit drei Mitarbeitenden ausgestattet, in der gesundheitlichen Beratungsstelle arbeiten zwei Mitarbeitende.

Die gesundheitliche Beratungsstelle und auch die ordnungsbehördliche Beratung, die beispielsweise auch Anmeldebescheinigung ausstellt, befinden sich im Gebäude des Gesundheitsamtes an der Mühlenstraße in Moers. Die gesundheitliche Beratung muss vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit wahrgenommen werden. In den nächsten Wochen sollen beide Beratungsbüros in die ehemalige Hausmeisterwohnung, die über einen separaten Eingang verfügt, umziehen.