Sitzung des Kreiswahlausschusses: Einteilung der Kreiswahlbezirke für die Kommunalwahlen 2025

Kreiswahlleiter Dr. Rentmeister weist darauf hin, dass der Kreiswahlausschuss am Mittwoch, 5. März 2025, um 15 Uhr in Raum 003 im Kreishaus in Wesel, Reeser Landstraße 31 in 46483 Wesel, zusammenkommt, um über die Einteilung des Kreises Wesel in Kreiswahlbezirke zu entscheiden. Die Sitzung ist öffentlich.

Der Kreiswahlausschuss ist im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Kommunalwahlen 2025 gem. § 2 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) für folgende Aufgaben zuständig:

  1. das Wahlgebiet in Wahlbezirke einzuteilen (§ 4 Abs. 1 KWahlG),
  2. über Verfügungen des Wahlleiters bei der Prüfung von Wahlvorschlägen zu entscheiden, wenn die Vertrauensperson den Wahlausschuss anruft (§ 18 Abs. 1 Satz 3 KWahlG)
  3. über die Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden (§ 18 Abs. 3 KWahlG)
  4. das Wahlergebnis festzustellen (§ 34 Abs. 1 KWahlG)

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