Rechtsgutachten zu Auskiesungsplänen online verfügbar
Der Kreis Wesel und die von den Auskiesungsplänen des Regionalverbandes Ruhr betroffenen sechs Kommunen hatten ihren dagegen gerichteten Normenkontrollantrag am 19. März 2024 auf den Weg gebracht. Voraussetzung für die Klageerhebung war die Rechtskraft des Planes, die mit seiner Veröffentlichung durch das Wirtschaftsministerium am gleichen Tag erfolgt war.
Grundlage für den Normenkontrollantrag ist ein umfassendes Rechtsgutachten des renommierten Verwaltungsrechtlers Professor Dr. Martin Beckmann, der auch die Rechtsvertretung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster übernehmen wird.
Dieses Rechtsgutachten ist ab sofort unter Kieswende | Kreis Wesel (kreis-wesel.de) einsehbar.
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