Pressemitteilung zur heutigen Presseberichterstattung über einen im Kreis Wesel ansässigen Heilpraktiker

Aufgrund der heutigen Presseberichterstattung über einen im Kreis Wesel ansässigen Heilpraktiker teilt der Kreis Wesel mit, dass der in der Berichterstattung genannte Heilpraktiker nach wie vor eine gültige Heilpraktikererlaubnis der Stadt Krefeld besitzt. Im Oktober 2016 informierte er das Gesundheitsamt des Kreises Wesel, die Heilpraktikertätigkeit als mobile Hausbesuchspraxis auszuüben. Zuvor war er außerhalb des Kreisgebietes in einer Praxis im Kreis Viersen tätig.
Eine Überprüfung mit mehrfachen Inspektionen vor Ort durch das Gesundheitsamt des Kreises Wesel hat keine Anhaltspunkte ergeben, die, anders als beim Sachverhalt im Kreis Viersen, eine Tätigkeitsuntersagung als Heilpraktiker rechtfertigen. Eine Behandlung in seinen Räumlichkeiten im Kreis Wesel erfolgt nicht. Der Heilpraktiker betreut zwei Personen außerhalb des Kreises Wesel. Anhaltspunkte für den Einsatz von 3-Bromopyruvat wurden nicht festgestellt.
Der Gesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen wurde darüber in einem Schreiben des Landrats informiert. Im Übrigen sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krefeld zu der früheren Tätigkeit im Kreis Viersen abzuwarten.