Nahverkehrsplan beachtet Nachfrage und Wirtschaftlichkeit

Der Kreis Wesel steht als Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr vor der besonderen Herausforderung, für die im Kreis wohnenden Menschen ein ÖPNV-Angebot vorzuhalten, welches ihren täglichen Mobilitätsbedürfnissen entspricht. Die Grundlagen hierfür werden im Nahverkehrsplan nach dem ÖPNV-Gesetz des Landes NRW festgelegt. Der Nahverkehrsplan wird zurzeit fortgeschrieben und soll dem Kreistag in seiner Sitzung am 13. Juli 2017 zur Entscheidung vorgelegt werden.

Dabei lässt sich der Kreis Wesel bei seinen Nahverkehrsplanungen von der tatsächlichen Fahrgastnachfrage leiten. Außerdem beachtet der Kreis das Gebot der Wirtschaftlichkeit, damit die Bürgerinnen und Bürger des Kreises nicht über ihre örtlichen Steuern belastet werden müssen, um Defizite auszugleichen, die sonst entstehen würden.

Besonders deutlich wird dies am Beispiel der Stadt Wesel. Hier ist u.a. die umfangreiche Nutzung des sehr guten Angebotes im Schienenpersonennahverkehr positiv zu erwähnen. Wesel ist aber auch besonders fahrradfreundlich, was sich an dem hohen Anteil bei der Fahrradnutzung festmachen lässt.

Bei den in Rede stehenden Weseler Stadtlinien ist die Fahrgastnachfrage außerhalb der Hauptverkehrszeiten, abends und an den Wochenenden nur gering ausgeprägt. Der Entwurf des Nahverkehrsplanes zeigt daher einen Weg auf, wie das Angebot nachfrageorientiert auf ein angemessenes Maß angepasst werden kann.

Der PRO BAHN Landesverband NRW e.V. hatte in seiner Presseerklärung „Nahverkehrsplan Kreis Wesel: Weitere massive Angebotskürzungen stehen ins Haus, Stadtverkehr Wesel wird kaputtgespart" den Nahverkehrsplan des Kreises Wesel kritisiert.