Nachweis von Geflügelpest bei einem Wildvogel im Kreis Wesel: Veterinäramt mahnt Geflügelhalter zur Vorsicht

Am Freitag, 28. Februar 2025, wurde vom Kreis Wesel ein verendet aufgefundener Wanderfalke aus Rheinberg zum Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld eingesandt. Bei dem Vogel wurde ein Influenzavirus festgestellt. Die nähere Untersuchung im Friedrich- Löffler- Institut ergab, dass es sich um ein hochpathogenes Influenzavirus vom Typ H5N1 und damit um Geflügelpest (Vogelgrippe) handelt. Der Befund hat zunächst keine Auswirkungen auf Geflügelhaltungen im Kreis Wesel. Es ist der erste Fall im Kreisgebiet in der Wintersaison 2024/2025. Bei gehäuftem Auftreten würde der Kreis über eine Aufstallungspflicht entscheiden müssen. 

Dennoch zeigt das Untersuchungsergebnis, dass das gefährliche Virus auch am Niederrhein zirkuliert und Geflügelbestände gefährden kann. Der Kreis Wesel appelliert daher erneut an alle Geflügelhalter, die andauernde Gefahr ernst zu nehmen und die erforderlichen Biosicherheitsvorkehrungen grundsätzlich einzuhalten. Dabei geht es im Wesentlichen darum, Futter- und Tränke-Einrichtungen von im Freien gehaltenen Geflügel möglichst für Wildvögel unzugänglich zu gestalten und über Hygienemaßnahmen wie das Tragen geeigneter Schutzkleidung eine Einschleppung der Seuche in Betriebe zu verhindern. 

In der Region gab es zuletzt im November 2024 einen Ausbruch in einer Putenhaltung im Kreis Kleve. Der letzte Fall in einer Geflügelhaltung im Kreis Wesel wurde vor drei Jahren in Kamp Lintfort festgestellt. Knapp 40.000 Puten mussten seinerzeit getötet werden. In Deutschland wurde 2025 bei bisher 209 Wildvögeln und in 21 Geflügelhaltungen Geflügelpest diagnostiziert. In Nordrhein-Westfalen gab es neben dem Ausbruch im Kreis Kleve Feststellungen bei wenigen Wildvögeln in Essen sowie den Kreisen Borken, Höxter und Soest. Im Kreis Wesel wurde zuletzt im Januar 2024 bei einer verendet aufgefundenen Wildgans in Xanten Geflügelpest diagnostiziert.

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