Maßnahmen zur wasserwirtschaftlichen Regulierung im LINEG-Nordgebiet

Durch den Steinsalzbergbau eingetretene Veränderungen der Erdoberfläche führen zum einen dazu, dass die Oberflächengewässer teilweise keine natürliche freie Vorflut mehr besitzen. Zum anderen wird der Grundwasserflurabstand durch die abbaubedingten Setzungen in Teilbereichen so weit verringert, dass bestehende Bausubstanz langfristig gefährdet werden kann und die Bewirtschaftung von Äckern und Wiesen eingeschränkt wird.

Vor diesem Hintergrund plant die Linksniederrheinische Entwässerungsgenossenschaft (LINEG) in den betroffenen Bereichen die Umsetzung von verschiedenen Projekten zur Sicherstellung eines geregelten Wasserhaushaltes.

Ein weiterer Baustein des Maßnahmenpaketes „Gewässerregulierung Nordgebiet bis zum Zeitschnitt 2025“ ist die Umsetzung von Gewässerausbaumaßnahmen, welche der Verbesserung der Gewässerdurchgängigkeit dienen. Hiermit kommt die LINEG ihrer in der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) verankerten Verpflichtung nach, die Gewässer in den sogenannten „guten ökologischen Zustand“ zu versetzen.

Das hierfür vorgeschriebene Planfeststellungsverfahren wird von der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel als zuständiger Genehmigungsbehörde durchgeführt. Ziel ist die Genehmigung der von der LINEG eingereichten Projekte im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses. Nach Erteilung eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses kann die LINEG die verschiedenen, bis 2025 vorgesehenen Projekte umsetzen, damit für die nächsten Jahrzehnte ein schadloser Wasserabfluss gewährleistet ist.

Die Antragsunterlagen der LINEG liegen ab dem 16.01.2017 für die Dauer eines Monats in den von der Umsetzung der Projekte betroffenen Kommunen Alpen, Rheinberg, Wesel und Xanten sowie bei der Kreisverwaltung Wesel öffentlich aus. Darüber hinaus können im gesamten Zeitraum die Unterlagen im Internet unter:

www.kreis-wesel.de/de/service/aktuelleoffenlagen/

eingesehen werden.

Während der Dauer der Offenlage können sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren und bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Offenlage Einwendungen gegen den Plan bei den Kommunen Alpen, Rheinberg, Wesel und Xanten sowie beim Kreis Wesel als Planfeststellungsbehörde erheben.