Krisenstab: Mund-Nase-Bedeckung in der Öffentlichkeit

Ab Montag, 27. April, gilt in Nordrhein-Westfalen eine Maskenpflicht. Auch im Kreis Wesel sind Bürgerinnen und Bürger ab sofort dazu verpflichtet, in bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens Mund-Nase-Bedeckungen zu tragen.

Hierzu gehören Einzelhandel, Wochenmärkte sowie gastronomische Betriebe, die Speisen und Getränke zur Abholung anbieten. Auch auf Allgemeinflächen von Einkaufszentren, in Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern, Arztpraxen und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie im ÖPNV und an den zugehörigen Haltestellen und Bahnhöfen gilt die Verpflichtung. 

„Wichtig ist, dass ein Mund-Nase-Schutz nicht die bisherigen Hygiene- und Abstandsregeln ersetzt“, betont Michael Maas, Vorstand Gesundheitswesen des Kreises Wesel. „Ein Mindestabstand von 1,5 bis 2 Meter zu anderen Personen, eine gute Hände-Hygiene sowie die Einhaltung der Husten- und Nies-Etikette sind nach wie vor immens wichtig. Nur so können wir das Ansteckungsrisiko möglichst geringhalten.“

Dr. Lars Rentmeister, Leiter des Krisenstabs, fügt hinzu: „Mund und Nase können beispielsweise mit einer selbstgenähten Maske bedeckt werden. Der Vorteil dabei ist, dass die Stoffe ausgekocht und wiederverwendet werden können. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger aber auch einen Schal oder ein Tuch verwenden.“

Näh-Anleitungen für textile Behelfsmasken finden sich im Internet, unter anderem auf der Homepage der Stadt Essen: https://www.essen.de/gesundheit/coronavirus_6.de.html

Laut Robert Koch-Institut verringern folgende Maßnahmen das Infektionsrisiko:

  • Hände regelmäßig und gründlich mit Seife waschen
  • In die Ellenbeuge und nicht in die Hand husten oder niesen
  • Auf Händeschütteln verzichten
  • Das Gesicht möglichst nicht mit den Händen berühren
  • Mindestens 1,5, besser 2 Meter Abstand zu anderen Menschen halten