Kreis Wesel stellt besondere Schutzmaßnahmen für Feldvögel vor

Landwirtinnen und Landwirte, die auf ihren Ackerflächen mindestens drei Brutpaare von Feldvögeln (z.B. Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche) beobachten, haben die Möglichkeit an dem neuen einjährigen Landesprogramm „Feldvogelinseln im Acker“ teilzunehmen. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel hin.

Wer die Landesförderung in Anspruch nehmen möchte, muss die Bewirtschaftung der Äcker bzw. der betreffenden Teilflächen (0,5 bis maximal 2 ha) vom 1. April bis zur Ernte der jeweiligen Hauptfrucht (spätestens 1. Oktober) ruhen lassen. Die Bewirtschaftungsruhe zum Schutz der Feldvögel wird mit attraktiven Ausgleichs-zahlungen pro Hektar prämiert. Für Zuckerrüben betragen diese 1.437 Euro, für Silomais 1.230 Euro, für Körnermais 940 Euro, für Ackerbohnen 439 Euro und für Futtererbsen 377 Euro.

Rebhuhn, Kiebitz, Feldlerche & Co. sind in der Tat „reif“ für die Feldvogelinseln, denn ihre Bestandssituation wird landesweit immer dramatischer, auch im Kreis Wesel.  Die Ursachen sind vielfältiger Natur und betreffen sowohl den ungenügenden Schutz der Gelege wie auch die fehlende Insektennahrung, insbesondere für die Jungvögel.

Landwirte, die auf ihren Nutzflächen Feldvögel beobachten, sich aber nicht (z. B. durch das neue Landesprogramm) vertraglich binden möchten, werden gebeten, die Feldvogel-Nester durch eine angepasste Bewirtschaftung (Aussparen der Gelege, insbesondere des Kiebitz) zu schützen. Beim Auffinden und Markieren der Gelege helfen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Biologischen Station, die von der Unteren Naturschutzbehörde mit dem Feldvogelschutz beauftragt wurde. Zum Schutz der Kiebitze hatten unlängst bereits der Rheinische und der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband sowie die Landwirtschaftskammer NRW aufgerufen.  

Anfragen zu den einjährigen Verträgen, den diversen gleichfalls attraktiven Naturschutz-Verträgen mit jeweils fünfjähriger Laufzeit und zum Gelegeschutz nimmt die Untere Naturschutzbehörde gern entgegen. Ansprechpartner ist Bernd Finke, Tel. 0281/207 2550, Email: bernd.finke@kreis-wesel.de.

Hintergrund:

Das Rebhuhn bereitet den amtlichen und den ehrenamtlichen Naturschützern schon spätestens seit den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts ganz erhebliche Sorgen. Eine Rebhuhn-Kette in der Feldlandschaft anzutreffen ist heute ein sehr  seltenes Ereignis. Bis vor einigen Jahren konnte man die rasanten Balzflüge des Kiebitz regelmäßig im Frühling über zahlreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen bewundern. Heute ist auch der mittlerweile fast ausschließlich auf Ackerflächen brütende Vogel nur noch selten zu beobachten. Und selbst die Gesänge der Feldlerche sind nur noch vereinzelt zu hören. Dem gravierenden Bestandseinbruch der auf der Roten Liste stehenden Feldvögel soll nun Einhalt geboten werden. Daher wendet sich die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Wesel an die Landwirte mit der dringenden Bitte, sich an dem Schutz der Feldvögel noch stärker als bisher zu beteiligen.