Kein Umzug in den BerufsbildungsCampus Moers in diesem Sommer

Beim Bau des BerufsbildungsCampus Moers kam es aufgrund einer Unternehmensinsolvenz bekanntlich zu einer weiteren zeitlichen Verzögerung. Der Kreis Wesel hat einen daran angepassten Bauablaufterminplan erhalten, der intensiv durchleuchtet und bewertet wurde. Im Ergebnis ist eine Fertigstellung der Gesamtmaßnahme zum Sommer 2024 mit großen Risiken behaftet. Dadurch ist die gesicherte Aufnahme eines geregelten Schulbetriebes nach den Sommerferien aus heutiger Sicht derart gefährdet, dass keine verlässliche Planung der vollständigen Inbetriebnahme möglich ist. Da jedoch bereits mit den Anmeldungen und konkreten Planungen für das kommende Schuljahr begonnen werden muss, war eine Entscheidung zum jetzigen Zeitpunkt unumgänglich. Demnach wird der geplante Komplett-Umzug der Schulen auf den BerufsbildungsCampus Moers in den Sommerferien 2024 nicht stattfinden können.

Nach einer Besprechung mit den Planungsverantwortlichen, den ausführenden Unternehmen und der externen Projektsteuerung wurde eine Risikoanalyse vorgenommen, über deren Ergebnis ein Austausch mit den betroffenen Berufskollegs (Hermann Gmeiner Berufskolleg und Mercator Berufskolleg) und der Schulaufsicht bei der Bezirksregierung organisiert wurde. Im Ergebnis wurde am Donnerstag, 8. Februar 2024, abschließend entschieden, die betroffenen Schulen und damit die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass eine Aufnahme des Schulbetriebes im BerufsbildungsCampus Moers durch das Herrmann-Gmeiner Berufskolleg, das Mercator Berufskolleg und die Berufsfachschule für Pflege und Gesundheit des Kreises Wesel noch nicht mit dem Schuljahresbeginn 2024/25 stattfinden kann.

„Dennoch arbeiten wir weiter intensiv daran, den BerufsbildungsCampus Moers so schnell wie möglich fertig zu stellen. Ziel der Fertigstellung des 2. Bauabschnitts ist das Jahr 2024“, so Svenja Reinert, Vorstandsmitglied (Immobilienmanagement) des Kreises Wesel. „Ein bezugsfertiger Campus bietet uns auch ohne einen Komplett-Umzug viele dringend erforderliche Nutzungsmöglichkeiten.“

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